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Bioferkel: Lieferverträge richtig abschließen

Lesezeit: 6 Minuten

Viele konventionelle Sauenhalter suchen nach Alternativen. Eine kann die Produktion von Bioferkeln sein. Worauf Sie bei Lieferverträgen für Bioferkel achten müssen, zeigt der folgende Beitrag.


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Während die Vermarktung von konventionell produzierten Fer-keln seit Monaten schwierig ist, bleiben Bioferkel gefragt. Sowohl die Bioverbände als auch Vermarkter suchen Tiere, um die steigende Nachfrage nach ökologisch erzeugtem Schweinefleisch bedienen zu können. Allein 2020 hat die Öko-Fleischnachfrage um ca. 50% zugelegt. Die Zeit ist günstig: Denn viele konventionell wirtschaftende Sauenhalter schauen sich nach Alternativen um. Viele haben die anhaltende Preis- und Absatzkrise der letzten Monate satt.


Wer sich für den Umstieg auf Bioferkelproduktion entscheidet, sollte sich auch mit dem Thema Lieferverträge genauer auseinandersetzen. Denn vor dem Wechsel in die Bioschiene muss die Vermarktung der Ferkel klipp und klar geregelt sein. Was Sie dabei im Detail berücksichtigen sollten, zeigt der folgende Beitrag.


Andienungspflicht klären


Zunächst muss im Vertrag festgelegt werden, wie viele Ferkel der Sauenhalter pro Jahr liefern möchte. Darüber hinaus sollte schriftlich vereinbart werden, wie groß die jeweiligen Lieferpartien sein sollen und in welchem Rhythmus die Ferkel verkauft werden. Das ist wichtig, um den passenden Mastbetrieb mit dem Ferkelerzeuger koppeln zu können.


Wenn die Ferkel über einen Händler vermarktet werden, muss zudem das Thema Andienungspflicht geklärt werden. Der Vermarkter kann sich dadurch zum Beispiel zusichern lassen, dass der Sauenhalter ihm alle Ferkel liefern muss. Der Ferkelerzeuger schränkt damit zwar seine unternehmerische Freiheit ein, hat dafür aber auch in schwierigen Marktphasen eine Abnahmegarantie.


Vertragslaufzeit festlegen


Wer neu in die Bioproduktion einsteigt, muss erst einmal viel Geld investieren. Denn die bislang konventionell betriebenen Schweineställe müssen biokonform umgebaut werden. Die Umbaukosten liegen schnell bei 4000 € pro Sauenplatz. Ein Neubau inklusive Ferkelaufzucht schlägt mit rund 10000 € pro Platz zu Buche.


Angesichts der hohen Investitionssummen ist es sinnvoll, die Ferkelvermarktung für die ersten Jahre vertraglich abzusichern. Das schafft in Zeiten hoher Kapitaldienste Sicherheit. Die meisten Verträge werden heute über eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren abgeschlossen.


Wichtig ist auch die Kündigungsfrist. Sie sollte mindestens neun Monate betragen, sodass die Ferkel der gerade erst besamten Sauen vor dem Vertragsende noch sicher verkauft werden können. Bei einer Kündigungsdauer von nur drei Monaten wäre die Abnahme der ungeborenen Ferkel nicht mehr vertraglich gesichert.


Qualität definieren


Auch im Bioferkelbereich spielen Qualitätsvorgaben eine wichtige Rolle. Vertraglich festgehalten werden sollte unter anderem, um welche Genetik es sich handelt und welche Impfungen die Ferkel bekommen. Einzelne Unternehmen möchten gezielt den Genusswert des Fleisches erhöhen. Dann kann es sinnvoll sein, zu klären, welche Endstufeneber eingesetzt werden müssen.


Da immer größere Anteile des erzeugten Bioschweinefleisches im Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden, sollte in jedem Fall festgehalten werden, ob die Pflicht zur QS-Zertifizierung in den Vertrag aufgenommen werden muss.


Kosten und Preise festlegen


Bioferkel werden in der Praxis unterschiedlich abgerechnet, zudem fließen verschiedene Faktoren in die Preisbildung ein. So kann der Ferkelpreis zum Beispiel von den unterschiedlichen Standards abhängen, die die Bioverbände vorgeben. Das muss beim Aufsetzen des Vertrages berücksichtigt werden.


Der Grundpreis sollte sich in der Regel auf ein Verkaufsgewicht von 25 kg beziehen. Hinzu kommen Vereinbarungen für Zuschläge wie zum Beispiel für Übergewichte. Die Zuschläge können für den Gewichtsbereich von 25 bis 30 kg sowie über 30 kg gestaffelt werden. Andere Gewichtsgrenzen sind aber ebenfalls denkbar.


Im Vertrag klar geregelt werden muss die Honorierung der Impfungen. Standardimpfungen gegen Circoviren und Mykoplasmen können entweder im Grundpreis inbegriffen sein, oder als Extrakosten definiert werden. Sollen weitere Schutzimpfungen wie zum Beispiel die Ileitis- oder PRRS-Impfung erfolgen, muss die Kostenübernahme genau im Vertrag geregelt werden.


Die Kastration mit Betäubung ist bei ökologischer Erzeugung mittlerweile Standard. Es ist daher sinnvoll, die Kosten in Höhe von gut 5 € pro männlichem Ferkel schon im Basispreis zu berücksichtigen.


Hinsichtlich der Transportkosten zum Mäster gibt es verschiedene Lösungsansätze. Entweder übernimmt der Abnehmer oder der Ferkelerzeuger sie. Denkbar ist auch die Teilung der Fahrtkosten. Für die Vermittlung und Abrechnung der Ferkel stellen Unternehmen bis zu 1,50 € je Ferkel in Rechnung.


Am Mastpreis orientieren?


Aussagekräftige Preisnotierungen für Bioferkel gibt es bislang nicht. Dazu ist der Markt noch zu klein. Im Liefervertrag sollte daher detailliert festgehalten werden, wie der Ferkelpreis berechnet wird. Bewährt hat sich zum Beispiel die Ableitung des Ferkelpreises vom Erzeugerpreis für Biomastschweine. Vorteil: Preisveränderungen bei den Bio-Mastschweinen werden direkt an die Bioferkelerzeuger weitergeben.


Wie genau die Veränderungen berechnet werden, dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der Praxis gibt es Fälle, in denen die Marktpartner gemeinsam den „gerechten Ferkelpreis“ berechnen. Ziel dieses Preisfindungsmodells ist es, dass Sauenhalter und Mäster in etwa die gleiche Stundenentlohnung erzielen. Als Basis für die Berechnung werden die biologischen Leistungen und die Produktionskosten von unabhängigen Beratern regelmäßig kalkuliert und anschließend mit den Landwirten diskutiert.


Die zweite Möglichkeit der Ferkelpreisfindung ist, mit einem festen Faktor zu arbeiten. Der Faktor gibt an, wie viel Prozent der Erzeugungskosten auf die Ferkelerzeugung entfallen. Erhält der Landwirt für ein Mastschwein zum Beispiel 3,79 € pro kg Schlachtgewicht und multipliziert man diesen Wert mit dem Faktor 38, kostet jedes 25 kg-Ferkel im Einkauf gut 144 €.


Der Faktor kann von Zeit zu Zeit angepasst werden. Das ist z.B. dann angebracht, wenn sich die Kostenpositionen in der Ferkelproduktion verändern. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn einzelne Impfungen gestrichen werden oder neue Impfungen hinzukommen.


Bei der Vermarktung von Bioferkeln haben die Betriebe auch die Möglichkeit, den Ferkelpreis in Abhängigkeit eines bestimmten Mastschweinepreises festzulegen. Auch hier kann wieder ein Faktor als Hilfsmittel herangezogen werden. Wird zum Beispiel der Faktor 0,5 festgelegt, werden 50% der Preisänderungen bei Mastschweinen an den Ferkelerzeuger weitergegeben.


Sinnvoll ist diese enge Koppelung des Ferkelpreises an den Mastschweinepreis nur dann, wenn sich der Sauenhalter als Teil der gesamten Wertschöpfungskette sieht. Zu bedenken ist auch, dass der wirtschaftliche Erfolg beim Ferkelerzeuger stark vom Verhandlungsgeschick des Mästers abhängt. Es ist daher sinnvoll, dass der Sauenhalter in die Preisverhandlungen des Mästers mit dem Schlachthof aktiv eingebunden wird.


marcus.arden@topagrar.com


Unser Autor


Christian Wucherpfennig, LWK Nordrhein-Westfalen

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