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Bioschweine: Jetzt Lieferverträge abschließen

Lesezeit: 7 Minuten

Wer Bioschweine produziert, sollte mit seinem Abnehmer feste Lieferverträge abschließen. Worauf es ankommt, erklärt Christian Wucherpfennig, LWK Nordrhein-Westfalen.


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Schriftliche Verträge zwischen Landwirten und ihren Abnehmern sind beim Verkauf von konventionell produzierten Ferkeln oder Mastschweinen eher selten. Die meisten Sauenhalter und Mäster verein-baren die Lieferkonditionen nach wie vor mündlich oder per Handschlag. Eine Ausnahme sind zum Beispiel die „Best Schwein-Verträge“, die die Westfleisch ihren Lieferanten anbietet.


Neben dem Basispreis verständigen sich die Vertragspartner mündlich über die Zuschläge, die Vorkosten und die Abrechnungsmaske. Auch die Liefermenge ist meist Bestandteil der Vereinbarung. Die mündliche Absprache funktioniert, weil der Markt für konventi-onell produzierte Ferkel und Schweine in der Regel relativ ausgeglichen ist.


Bioschweine sind gefragt.

Ganz anders ist die Situation im Biosegment. Die Zahl der Lieferverträge ist in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen. Das liegt daran, dass Biofleisch weiterhin knapp ist. Einige Unternehmen konnten sich in der Vergangenheit nicht einmal mehr am Teilstückmarkt bedienen, sie mussten komplette Bio-schweine abnehmen. Mithilfe von festen Verträgen versuchen jetzt immer mehr Abnehmer, sich Ware in ausreichendem Umfang zu sichern.


Darüber hinaus erkennen die Händler und Fleischverarbeiter inzwischen, dass die Umstellung auf ökologische Schweinehaltung mit erheblichen finanziellen Risiken für die Landwirte verbunden ist und die Tierhalter entsprechend langfristige Abnahmeperspektiven brauchen. Auch für die Landwirte bietet die langfristige Bindung Vorteile. Feste Verträge bringen z.B. Pluspunkte bei Gesprächen mit Banken.


Auffällig ist, dass die Lieferverträge im Biobereich sehr individuell gestaltet werden und der einzelne Landwirt die Vor- und Nachteile nur sehr schwer durchschauen kann. Im folgenden Beitrag geben wir einen Überblick darüber, worauf Bioschweinehalter vor der Vertragsunterzeichnung achten sollten.


Lieferumfang festlegen:

Für die langfristige Planung ist es sinnvoll, vertraglich genau festzulegen, wie viele Ferkel oder Schweine der Landwirt pro Jahr liefern muss. Dadurch können beide Seiten besser kalkulieren.


Einige Abnehmer wünschen sich, dass der Landwirt alle produzierten Schweine an ihn liefern muss. Hier ist aber Vorsicht geboten, denn durch die 100%ige Andienungspflicht beschränkt der Landwirt seine unternehmerische Freiheit. Es macht durchaus Sinn, wenn er einen Teil seiner Tiere auch anderweitig verkaufen kann. Allerdings sollte der Schweinehalter in diesem Fall immer darauf achten, dass er seine Tiere nicht an die direkte Konkurrenz seines Hauptabnehmers verkauft. Das führt früher oder später zu Ärger.


Preisbasis festlegen:

Für Biotiere gibt es bislang keine amtliche Notierung. In der Regel ziehen die Händler und Schlachter die AMI-Notierung als Abrechnungsgrundlage heran. Die AMI (Agrarmarkt Informations-Gesellschaft) ermittelt monatlich die Preise sowohl für klassifizierte als auch für pauschal abgerechnete Bioschweine, deren Anteil am Gesamtmarkt etwa ein Drittel beträgt. Die Zahlen der AMI beruhen auf freiwilligen Meldungen von Verarbeitern und Vermarktern. Nach Ansicht von Experten spiegeln sie die Marktverhältnisse bei Biotieren gut wider.


Alternativ kann man mit seinem Abnehmer Festpreise vereinbaren. Einzelne Unternehmen bieten ihren Lieferanten diese Möglichkeit an. In der Regel wird der Festpreis allerdings zeitlich beschränkt. Die Vermarkter versuchen so, das eigene Risiko klein zu halten. Sinken z.B. die Preise für Biofleisch im Lebensmittelhandel, setzt das den Vermarkter finanziell unter Druck.


Bei einem Preisunterschied von 20 € und 10000 verarbeiteten Bioschweinen steigen die Mehrkosten um satte 200000 €. Kleinere Unternehmen geraten dadurch sehr schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Allenfalls größere Ver-arbeitungsbetriebe, die nur 0,5 bis 1% Bioschweine verarbeiten, können solche Mehrkosten „wegstecken“.


In der Praxis findet man auch Verträge, in denen Preisuntergrenzen festgelegt sind. Die Abnehmer haben erkannt, dass eine Bioschweinehaltung unterhalb einer bestimmten Preisbasis nicht rentabel ist. Einzelne Abnehmer orientieren sich bei der Preisgestaltung an den Produktionskosten. Bei der Vertragsgestaltung sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Preisuntergrenze angehoben wird, wenn z.B. die Futterkosten steigen. Im umgekehrten Fall muss natürlich dasselbe gelten.


Welche Maske?

Sofern nicht pauschal abgerechnet wird, erfolgt die Bezahlung von Bioschweinen üblicherweise nach Handelsklassen. Das in der konventionellen Schweinehaltung mittlerweile etablierte System mit Indexpunkten findet bislang nirgendwo Anwendung.


Der Basispreis bezieht sich in der Regel auf einen bestimmten Magerfleischanteil. Einzelne Unternehmen bevorzugen magere Bioschweine und honorieren Tiere mit hohem Magerfleischanteil stärker. Weniger fleischreiche Tiere hingegen werden abgestraft. Bevor ein fester Liefervertrag abgeschlossen wird, muss der Landwirt vorab klären, ob die von ihm eingesetzte Genetik und das Futterregime zur Abrechnungsmaske passen. Sucht der Schlachter Schweine mit viel Magerfleisch, sind Duroc-Tiere quasi ausgeschlossen. Zudem muss der Landwirt qualitativ hochwertige Eiweißfuttermittel einsetzen. Gerade in der Vormast entstehen dadurch erhebliche Mehrkosten, die honoriert und vertraglich berücksichtigt werden müssen.


Vorkosten festhalten:

Die Vorkosten sorgen auch in der ökologischen Schweinehaltung immer wieder für Diskussionen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass man die Vorkosten unabhängig von den Erzeugerpreisen festlegt.


Die Spanne der Vorkosten ist groß. Einzelne Unternehmen stellen überhaupt keine Vorkosten in Rechnung, andere wiederum sind äußerst kreativ. Neben den Erfassungskosten findet man beispielsweise ein Vermarktungs-honorar in den Abrechnungen.


Wer zahlt die Übergewichte?

Bioschweine wachsen nicht so einheitlich wie konventionell produzierte Tiere. Wer einen festen Vertrag mit einem Abnehmer schließen möchte, sollte das berücksichtigen. Ein weiter Gewichtskorridor verhindert, dass sehr schnell Abzüge erfolgen. Allerdings kann sich nicht jeder Fleischverarbeiter darauf einlassen. Unternehmen, die SB-Ware produzieren, müssen sich an einen engeren Gewichtsbereich halten.


Im Vertrag sollte zudem klar geregelt sein, was passiert, wenn das Schlachtgewicht aus dem Ruder läuft, weil der Absatz trotz pünktlicher Anmeldung stockt. In diesen Fällen ist der Käufer üblicherweise für die Gewichtsüberschreitungen verantwortlich. Im Vertrag sollte dann klar formuliert werden, dass dem Landwirt keine Abzüge in Rechnung gestellt werden. Er trägt schließlich schon die Mehrkosten durch die zunehmende Verfettung und die schlechtere Futterverwertung.


Kündigungsfrist beachten:

Viele Abnehmer für Biotiere bieten Verträge mit einer Laufzeit von drei bis fünf Jahren an. Es gibt aber auch abweichende Regelungen. Entscheidend ist die Kündigungsfrist, die letztlich beide schützen soll. Eine einjährige Kündigungsfrist zum Ende eines bestimmten Zeitraumes kann ungewollt zu fast zwei Jahren werden, wenn der Vertrag zu spät gekündigt wird.


Wichtig ist auch, dass bei einer Kündigung des Vertrages nicht die laufende Erzeugung betroffen ist. Bei einer Kündigungsfrist von beispielsweise drei Monaten müssten Teile eines Mastdurchgangs anderweitig vermarktet werden. Hier sind halbjährliche Kündigungsfristen besser.


Einige Unternehmen nehmen ausschließlich Ware ab, die unter Berücksichtigung bestimmter Verbandsstandards produziert wurde. Teilweise wird die Mitgliedschaft in einem Anbauverband – z.B. Bioland oder Naturland – explizit vorgeschrieben. Leider sind mit der Verbandszugehörigkeit nicht automatisch höhere Auszahlungspreise verbunden. Für zusätzliche Aufwendungen sollten Landwirte daher explizit entsprechende Zuschläge vereinbaren.


Einzelne Unternehmen profilieren sich auch durch Regionalität. Oft wird damit geworben, dass die Ferkel und das Futter aus der Region stammen. Für diese zusätzlichen Leistungen und die eventuellen Mehrkosten sollte der Bonus vertraglich festgehalten werden.


Eigenen Liefervertrag vorlegen:

In der Landwirtschaft ist es üblich, dass der jeweilige Abnehmer dem Landwirt einen Liefervertrag anbietet. In fast allen anderen Branchen verläuft es – richtigerweise – umgekehrt. Schließlich muss der Lieferant für sich festlegen, was er seinem Kunden anbieten kann.


Bioschweinehalter, die vor einem Verhandlungsgespräch klare Vorstellungen zur vertraglichen Gestaltung haben, sollten prüfen, ob sie einen eigenen Liefervertrag ausarbeiten und ihrem Gesprächspartner vorlegen. Aus dem Liefervertrag muss u.a. hervorgehen, zu welchen Konditionen die Tiere angeboten werden und wie viele Schweine geliefert werden können.-ar-

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