Um die Landwirte bei der Anschaffung der bis zu 10000 € teuren Kastrationsgeräte zu unterstützen, stellt das BMEL für 2020 insgesamt 20 Mio.€ zur Verfügung. Gefördert werden nur Geräte, die in puncto Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz von der DLG zertifiziert wurden. Das Geld wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Fördersumme kann bis zu 60% der Anschaffungskosten betragen, maximal jedoch 5000 € je Sauenhalter.
Die Details sind in der Richtlinie des BMEL zur „Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration“ geregelt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt muss der Landwirt nachweisen, dass er Ferkelerzeuger und förderberechtigt ist. Dann erwirbt er das Gerät, reicht im zweiten Schritt den Kaufbeleg beim Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein und erhält dann den Förderbetrag rückerstattet. Die Förderung ist nicht an den Sachkundenachweis gekoppelt.
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Um die Landwirte bei der Anschaffung der bis zu 10000 € teuren Kastrationsgeräte zu unterstützen, stellt das BMEL für 2020 insgesamt 20 Mio.€ zur Verfügung. Gefördert werden nur Geräte, die in puncto Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz von der DLG zertifiziert wurden. Das Geld wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Fördersumme kann bis zu 60% der Anschaffungskosten betragen, maximal jedoch 5000 € je Sauenhalter.
Die Details sind in der Richtlinie des BMEL zur „Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration“ geregelt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt muss der Landwirt nachweisen, dass er Ferkelerzeuger und förderberechtigt ist. Dann erwirbt er das Gerät, reicht im zweiten Schritt den Kaufbeleg beim Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein und erhält dann den Förderbetrag rückerstattet. Die Förderung ist nicht an den Sachkundenachweis gekoppelt.