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Bisher drei Alternativen zur Wahl

Lesezeit: 3 Minuten

Zum jetzigen Zeitpunkt stehen drei Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastrationzur Auswahl. Wirklich praxisreif und rechtskonform ist jedoch keines.


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Als Alternativen zur betäubungslosen, chirurgischen Ferkelkastration stehen drei Verfahren zur Wahl:


  • Die Jungebermast,
  • die Jungebermast in Verbindung mit der Improvac-Impfung,
  • und die chirurgische Kastration mit Betäubung, wahlweise als Inhalations- oder Injektionsnarkose.


Alle drei Verfahren wurden seit 2008 intensiv wissenschaftlich untersucht. Bislang lässt sich jedoch keine der drei Alternativen problemlos und gleichzeitig rechtskonform in die Praxis umsetzen. Da Mäster und Schlachtbetriebe ab 2019 zwischen diesen drei Produktionslinien frei wählen können, droht zudem eine Spaltung der Ferkel- und Schlachtschweine-Vermarktung. Zudem werden sich Ferkelerzeuger, Mast- und Schlachtbetriebe künftig noch intensiver abstimmen müssen.


Begrenzter Markt für Jungeber:

Bei der Jungebermast spart der Fer-kelerzeuger die Zeit für das Kastrieren. Die Tiere weisen zudem eine bessere Futterverwertung auf. Die Experten errechnen unter dem Strich bei der Ebermast einen ökonomischen Vorteil von etwa 9 € je Tier. Allerdings müssen im Gegenzug die Buchtengestaltung und Fütterungstechnik auf das Verfahren abgestimmt sein. Einige Mäster werden dazu investieren müssen. Zudem müssen die Schweine geschlechts-getrennt aufgestallt und intensiver beobachtet werden.


Der Schlachtkörper von Jungebern ist deutlich fettärmer als der von Kastraten, die Fettauflage ist geringer, und das Fett ist weicher. Das kann zu Problemen bei der Verarbeitung sowie der Haltbarkeit und Konsistenz von Dauerwaren führen. Deshalb haben etliche Verarbeiter Vorbehalte.


Das größte Problem ist jedoch das Auftreten von Geruchsabweichungen bei etwa 3% aller Eberschlachtkörper. Eine objektive Beurteilung der Schlachtkörper auf Ebergeruch steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Deshalb bleibt am Schlachtband vorerst die menschliche Nase das Maß aller Dinge – mit entsprechend hohen Personalkosten. Am Ende wird nach Einschätzung der süddeutschen Experten bei der Ebermast daher kaum ein finanzieller Vorteil übrigbleiben.


Eine Stinkerkontrolle am Schlachtband ist auch bei der Immunokastration erforderlich, der Jungebermast mit Impfung gegen Ebergeruch. Denn bei fehlerhafter Impfung können auch hier Tiere mit Geruchsabweichungen auftreten. Der Vorteil ist auch bei diesem Verfahren, dass nicht mehr chirurgisch kastriert werden muss. Zudem darf das Impfen vom Mäster selbst durchgeführt werden.


Die Impfung verursacht jedoch Kosten. Für die zweimalige Verabreichung sind 4,00 bis 4,50 € pro männlichem Mastschwein fällig. Unter dem Strich zehren nach Meinung der Gutachter daher die Impfkosten die finanziellen Vorteile aufgrund der höheren Zunahmen und der besseren Futterverwertung wieder auf. Ob das Verfahren billiger wird, wenn das Patent für Improvac ausläuft, wird sich zeigen.


Vollnarkose nicht praktikabel:

Für die chirurgische Kastration mit Betäubung stehen zurzeit nur zwei Verfahren zur Verfügung: Die Inhalationsnarkose mit dem Betäubungsgas Isofluran, und die Injektionsnarkose mit der kombinierten Verabreichung von Ketamin und Stresnil.


Die Injektionsnarkose halten Fachleute für ungeeignet, da die Aufwachphase mit bis zu drei Stunden viel zu lang ist. Die Ferkel verpassen dadurch bis zu zwei Säugephasen, kühlen aus, und die Erdrückungsverluste steigen.


Die Inhalationsnarkose mit dem Betäubungsgas Isofluran bei gleichzeitiger Verabreichung eines Schmerzmittels (z.B. Metacam) funktioniert zwar, in der Schweiz wird sie z.B. seit Jahren praktiziert. Doch erstens sind die Narkosegeräte mit einem Anschaffungspreis von etwa 10000€ sehr teuer. Zweitens ist Isofluran zurzeit in Deutschand nicht für die Anwendung bei Schweinen zugelassen, müsste also in jedem Einzelfall umgewidmet werden. Und drittens gilt das Gas als klimaschädlich bzw. krebserregend. -lh-

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