Am 3. Juli 2020 hat der Bundesrat die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen und den Kompromissvorschlag der Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen angenommen. Nun gibt es Klarheit für die Sauenhalter: Nach einer Übergangsfrist von acht Jahren müssen die Kastenstände komplett aus dem Deckzentrum verschwunden sein. Die Verordnung muss noch durch die Europäische Union notifiziert werden. Experten rechnen damit bis spätestens Ende des Jahres.
Die Details sowie Einschätzungen von Landwirten, Beratern und Verbänden zu den Neuregelungen lesen Sie in dieser Ausgabe ab Seite 14.
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