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Checken Sie Ihr ASP-Eintragsrisiko

Lesezeit: 7 Minuten

Der Check orientiert sich an den ASP-Hauptrisikofaktoren und gliedert sich in fünf Abschnitte.


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1. Allgemeine Angaben


Zunächst werden einige allgemeine Fragen zum Betrieb gestellt. Die Angaben dienen rein statistischen Zwecken und werden garantiert anonym behandelt. Unter anderem wird nach dem Produktionstyp gefragt. Sind Sie reiner Ferkelerzeuger? Oder bewirtschaften Sie einen Aufzucht-, Mast- bzw. Kombibetrieb? Zudem werden das Bundesland und die Bestandsgröße erfragt.


2. Äusserer Schutz


In insgesamt 37 Fragen wird anschließend das Einschleppungsrisiko von außen in den Betrieb bewertet. Halten Sie Ihre Schweine in einem geschlossenen Stallgebäude, das sich am besten vor Wildschweinekontakt schützen lässt? Oder stehen die Tiere in einem Offenfrontstall bzw. Stall mit Auslauf? Und wenn ja, ist dieser Auslauf zum Schutz vor Wildschweinen durch einen doppelten Zaun gesichert?


Gibt es im 500 m-Radius rund um Ihren Betrieb weitere Schweineställe bzw. Schlachthöfe oder Viehverladestellen? Wurden in der näheren Umgebung bereits Wildschweine gesichtet? Und wenn ja, wie weit können sich die Wildschweine dem eigenen Betrieb ungehindert nähern?


Wichtig für die Seuchenvorsorge ist auch, ob sich auf dem Betriebsgelände eine Biogasanlage befindet und ob diese Anlage auch mit Gülle aus anderen Betrieben beschickt wird. Verfügt die Biogasanlage über eine separate Zuwegung?


Wie steht es um den äußeren Schutz des Schweinebestandes? Ist das Hofgelände eingezäunt und sind alle Tore stets geschlossen? Oder weist der Zaun Lücken auf, über die sich Wildschweine dem Stall oder dem Futterlager nähern können?


Wie ist der bauliche Zustand der Ställe? Bieten Fenster, Türen, Wände, Fugen, Decken oder Dächer Durchschlupfmöglichkeiten für Wildvögel und Schadnager? Und wie steht es um die Verladerampe? Ist sie geschützt, oder kann sie von Wildschweinen betreten werden?


Großen Einfluss auf die Infektionsgefahr hat auch die Personalsituation im Betrieb. Arbeitet im Betrieb nur festes Stammpersonal? Und haben die Mitarbeiter eventuell Kontakt zu ASP-Risikogebieten in Osteuropa?


Schwarz-Weiss-Trennung


Hat das Personal Kontakt zu anderen Schweinehaltungen, oder sind die Mitarbeiter jagdlich aktiv? All das erhöht die Gefahr, das ASP-Virus oder andere krankmachende Keime in den eigenen Bestand einzuschleppen. In Futtermitteln, Kot und Blut bleibt das ASP-Virus noch lange infektiös. Deshalb ist es wichtig, den Betrieb in einen Weiß- und Schwarzbereich zu untergliedern. Zum Weißbereich gehören der Stall sowie die Lagerstätten für Futter und Einstreu. Zum unreinen Schwarzbereich gehören unter anderem das Gülle-, Mist- und Kadaverlager.


Im Hygienecheck wird abgefragt, wie strikt Sie die beiden Bereiche in Ihrem Betrieb voneinander trennen. Und es wird geprüft, ob es ein Wegekonzept für Ihren Betrieb gibt, bei dem sich die Wege der Fahrzeuge, die den Weiß- und den Schwarzbereich ansteuern, möglichst nicht kreuzen.


Wichtig sind auch klare Regeln für Besucher. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass am Zaun ein Hinweisschild mit der Aufschrift „ Schweinebestand – für Unbefugte Betreten verboten“ montiert ist. Bei Auslauf- und Freilandhaltungen muss die Aufschrift lauten „Schweinebestand – unbefugtes Füttern und Betreten verboten“. Für größere Betriebe sind zudem geschlossene Tore vorgeschrieben. Besucher sollten sich per Klingel oder Mobiltelefon anmelden können.


3. Abschirmen des Stalles


Entscheidend für das ASP-Einschleppungsrisiko ist, ob der Betrieb über eine Hygieneschleuse verfügt, die auch tatsächlich von allen Personen vor dem Betreten des Stalles genutzt wird. Dazu gehören nicht nur Besucher, sondern auch alle Mitarbeiter, Familienangehörige und der Chef selbst.


Denn die ASP benötigt einen Überträger (Vektor), um in den Stall zu gelangen. Deshalb dürfen alle Besucher und Mitarbeiter den Stall erst betreten, nachdem sie die Straßenschuhe und -kleidung gegen betriebseigene Kleidung und Stiefel eingetauscht haben. Außerdem müssen die Hände vor dem Betreten gründlich gewaschen und desinfiziert werden.


In der Hygieneschleuse müssen Straßen- und Stallkleidung sorgfältig voneinander getrennt werden. Ideal ist eine Barriere zwischen Weiß- und Schwarzbereich. Das kann eine Bank oder ein mindestens 60 cm hohes Brett sein.


Da nur eine saubere Hygieneschleuse ihr Ziel erreicht, ist es wichtig, die Schleuse regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Darüber hinaus muss das Handwaschbecken stets mit Seife und Papierhandtüchern bestückt sein. Auch diese Punkte werden im Risiko-Check abgefragt.


Jedem Mitarbeiter müssen persönliche Schutzkleidung und Schuhwerk in ausreichender Größe zur Verfügung stehen. Verfügt der Betrieb über mehrere Produktionsbereiche (Sauenhaltung, Aufzucht, Mast), ist für jeden Bereich separate Schutzkleidung erforderlich, um keine Keime zwischen den Altersgruppen zu verschleppen.


Nach dem Stallbesuch müssen die Stiefel noch vor der Hygieneschleuse gründlich mit Wasser gereinigt und anschließend in einer Stiefelwanne desinfiziert werden können. Das gilt insbesondere für das Profil.


Für Pausen und die Einnahme von Mahlzeiten sollte den Mitarbeitern ein geeigneter Sozialraum zur Verfügung stehen. Wichtig ist jedoch, dass die Mitarbeiter belehrt werden, welche Speisen sie in diesen Sozialraum mitbringen dürfen. Das gilt insbesondere für Mitarbeiter aus Osteuropa. Vor dem Verlassen müssen sich zudem alle Stallbesucher, Berater, der Tierarzt und Handwerker ins Besucherbuch eintragen. Das ist wichtig, damit im Seuchenfall alle Kontaktbetriebe schnell identifiziert werden.


4. Hygiene-Managment


Die letzten 49 Fragen des Risiko-Checks widmen sich dem Hygiene-Management im Betrieb. Nur befestigte Untergründe lassen sich reinigen und desinfizieren. Deshalb wird im Rahmen der Risiko-Ampel auch der Zustand der Verkehrswege abgefragt.


Lieferfahrzeuge für Futter und Eintreu stellen ein besonders großes Eintragsrisiko für Seuchen- und Krankheitserreger dar. Deshalb sollten diese Fahrzeuge nur den Schwarzbereich befahren dürfen. Auf keinen Fall dürfen die Fahrer den Weißbereich betreten. Bei Bedarf sollte man Blasrohre entsprechend verlängern.


Gülletanker und Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigung sollten ebenfalls nur im Schwarzbereich verkehren. Die Abholstelle für Tierkadaver sollte sich außerhalb des Betriebsgeländes befinden und möglichst separat anfahrbar sein. Für Tieran- und -ablieferungen muss eine befestigte Verladefläche vorhanden sein. Ideal ist eine feste, leicht zu reinigende Verladerampe. Der Viehtransporteur darf den Weißbereich dabei auf keinen Fall betreten. Die Übergabe der Tiere erfolgt an der Rampe. Wartebuchten verkürzen die Verladezeiten und verhindern, dass Schweine zurücklaufen.


Wichtig: Rampe und Transportfahrzeug müssen nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt und mit DVG-geprüften Desinfektionsmitteln desinfiziert werden. Das gilt auch für das Kadaverlager. Damit die Mittel ausreichend einwirken können, müssen die vom Hersteller vorgegebenen Wartezeiten eingehalten werden.


Auch über Raufutter und Einstreu könnte das ASP-Virus in den Bestand gelangen. Bei Importfuttermitteln sollte sich der Tierhalter daher über die Herkunft informieren. Einstreu und Beschäftigungsmaterialien müssen zudem so gelagert werden, dass sie von Wildschweinen nicht erreicht werden können.


Gibt es im Betrieb die Möglichkeit, zumindest die Reifen betriebsfremder Fahrzeuge zu desinfizieren? Ziehen Berater, Handwerker und Futtermittellieferanten auf dem Weg von ihrem Auto bis zur Hygieneschleuse Einweg-Schutzstiefel über ihre Schuhe? Und stehen für jeden Stall eigene Arbeitsgeräte wie Treibebretter, Besen, Schaufel und Eimer zur Verfügung?


5. Individuelle Auswertung


Am Ende des Checks erfolgt eine individuelle Risikobewertung für Ihren Betrieb, dargestellt in den Ampelfarben. Und in einer Optimierungsanalyse erfahren Sie, welche Maßnahmen Ihren Betrieb noch sicherer machen würden.


Der Clou: Die Punkte mit Optimierungspotenzial werden nach Wichtigkeit sortiert. Maßnahmen mit dem größten Effekt werden zuerst benannt. Diese Liste kann als PDF abgespeichert und für die Verbesserung des eigenen Biosicherheitskonzeptes genutzt werden.

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