Jetzt ist klar, wie die neue Haltungs-VO im Detail ausgelegt wird. In diesem Heft diskutieren wir mit Experten über die Vorgaben, die alle Schweinehalter betreffen und über mögliche Praxislösungen.
Alle Schweinehalter sind von den Änderungen der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) betroffen. Anfang März wurden nun die von den Tierschutzreferenten der Bundesländer erarbeiteten Ausführungshinweise für Veterinärkontrollen in einem Handbuch veröffentlicht. Diese regeln im Detail die Auslegung der TierSchNutztV sowie das Vorgehen der Amtsveterinäre bei künftigen Kontrollen.
Einen Überblick zu den Änderungen, die für alle Schweinehalter ab sofort bzw. ab August 2021 gelten, finden Sie in der Übersicht auf der rechten Seite. Über mögliche Praxislösungen und Knackpunkte dieser Vorgaben hat top agrar in Teil 1 des Beitrags mit Dr. Christoph Brundiers (Kreisveterinär Steinfurt), Bernhard Feller (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen), Dr. Eckhard Meyer (Lehr- und Versuchsgut Köllitsch) sowie Dr. Karl-Heinz Tölle (Geschäftsführer ISN-Projekt GmbH) diskutiert.
Wichtig: Die im Handbuch veröffentlichten Hinweise sind zwar nicht rechtsverbindlich. Sie dienen den Amtsveterinären jedoch als Richtschnur bei ihren künftigen Kontrollen. Für die Umsetzung in den Betrieben ist es daher wichtig, dass Schweinehalter und Amtsveterinäre die neuen Vorgaben gleich interpretieren. Bei Rückfragen sollten Sie daher unbedingt vorab Ihren zuständigen Kreisveterinär kontaktieren!
caroline.juecker@topagrar.com
anna.huettenschmidt@topagrar.com
In der nächsten Ausgabe diskutieren wir in Teil 2 mit unseren Experten über die neuen Vorgaben der Haltungs-VO zur Sauenhaltung.
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Alle Schweinehalter sind von den Änderungen der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) betroffen. Anfang März wurden nun die von den Tierschutzreferenten der Bundesländer erarbeiteten Ausführungshinweise für Veterinärkontrollen in einem Handbuch veröffentlicht. Diese regeln im Detail die Auslegung der TierSchNutztV sowie das Vorgehen der Amtsveterinäre bei künftigen Kontrollen.
Einen Überblick zu den Änderungen, die für alle Schweinehalter ab sofort bzw. ab August 2021 gelten, finden Sie in der Übersicht auf der rechten Seite. Über mögliche Praxislösungen und Knackpunkte dieser Vorgaben hat top agrar in Teil 1 des Beitrags mit Dr. Christoph Brundiers (Kreisveterinär Steinfurt), Bernhard Feller (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen), Dr. Eckhard Meyer (Lehr- und Versuchsgut Köllitsch) sowie Dr. Karl-Heinz Tölle (Geschäftsführer ISN-Projekt GmbH) diskutiert.
Wichtig: Die im Handbuch veröffentlichten Hinweise sind zwar nicht rechtsverbindlich. Sie dienen den Amtsveterinären jedoch als Richtschnur bei ihren künftigen Kontrollen. Für die Umsetzung in den Betrieben ist es daher wichtig, dass Schweinehalter und Amtsveterinäre die neuen Vorgaben gleich interpretieren. Bei Rückfragen sollten Sie daher unbedingt vorab Ihren zuständigen Kreisveterinär kontaktieren!
caroline.juecker@topagrar.com
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In der nächsten Ausgabe diskutieren wir in Teil 2 mit unseren Experten über die neuen Vorgaben der Haltungs-VO zur Sauenhaltung.