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Das 1x1 der Klassifizierung

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der FOM-Abrechnung werden die Schweine auf Basis ihres Muskelfleischanteils (MFA) bezahlt. Dabei sticht der neutrale Klassifizierer mit einer Sonde in den Schlachtkörper und misst das Fleisch- und Speckmaß. Aus diesen beiden Werten lässt sich mithilfe einer definierten Formel der Muskelfleischanteil schätzen.


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Nachteil dieser Methode ist, dass der Klassifizierer das Ergebnis beeinflussen kann. Sticht er nicht bzw. nicht richtig an der vorgegebenen Stelle, ist der Wert verfälscht.


Einige Schlachtunternehmen haben deshalb bereits vor mehr als zehn Jahren auf die vollautomatische Klassifizierung mit dem AutoFOM-Gerät umgestellt. Hier vermessen Ultraschallsonden die Schlachtkörper, bevor sie zerlegt werden. Auf diesem Wege lassen sich die verschiedenen Teilstückgewichte (Schinken, Schulter, Bauch, Lachs), aber auch der MFA schätzen.


Mittlerweile haben immer mehr Unternehmen das Nachfolgemodell installiert, das sogenannte AutoFOM III. Es vermisst die Teilstücke noch genauer, die Schätzfehler sind niedriger. Auch der Muskelfleischanteil wird exakter geschätzt.


MFA-Abrechnung mit AutoFOM:

Seit Beginn des Jahres 2016 nutzen Tönnies und Vion das AutoFOM III-Gerät als Grundlage für die Abrechnung nach dem Muskelfleischanteil. Auch Danish Crown überlegt derzeit umzustellen. Seitdem gibt es eine zusätzliche Abrechnungsmethode in der Praxis, die man aber nicht mit den bisherigen Modellen vergleichen darf! Auch wenn manche sie häufig in einen Topf mit den alten Systemen werfen.


Denn die mit dem AutoFOM III-Gerät ermittelten Werte stimmen nur unter Laborbedingungen mit den Ergebnissen der bisherigen Nadelklassifizierung überein. In der Praxis unterliegen die Nadelgeräte einem Bedienereinfluss, wodurch nach Untersuchungen des Max-Rubner-Institutes in Kulmbach die MFA-Werte unterschätzt werden.


Das AutoFOM III-Gerät macht diesen Fehler nicht. Sein ermittelter MFA-Wert liegt etwa 2%-Punkte höher als der mit der Nadel ermittelte Wert.


Die Umstellung von Nadel auf AutoFOM III bedeutete aber leider nicht, dass die Schlachter mehr bezahlen. Anstatt eines Basispreises, der sich auf 57% MFA bezieht, liegt die neue Basis nun bei 59% MFA. Die neuen FOM-Masken wurden also um 2%-Punkte nach oben verschoben.


Wichtig: Mäster, die nach FOM abrechnen und ab und an den Schlachthof wechseln, sollten stets wissen: Werden die Schweine noch mit der Nadel gestochen oder erfolgt die MFA-Berechnung auf Grundlage der AutoFOM-Ergebnisse? Unterscheiden sich die Berechnungsmethoden, dürfen sie die Schlachtergebnisse verschiedener Schlachthöfe nicht miteinander vergleichen!

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