Für das Deckzentrum gilt eine Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2029. Sauenhalter müssen bis zum 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept vorlegen. Bis zum 9. Februar 2026 muss der Tierhalter einen Nachweis erbringen, dass ein Bauantrag gestellt wurde.
Die Pflicht zur Vorlage eines Betriebs- und Umbaukonzepts entfällt, wenn der Tierhalter gegenüber der zuständigen Behörde bis zum 9. Februar 2024 verbindlich mitteilt, die Tierhaltung bis spätestens 9. Februar 2026 einzustellen. In Härtefällen ist eine Verlängerung bis 9. Februar 2031 möglich.
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Für das Deckzentrum gilt eine Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2029. Sauenhalter müssen bis zum 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept vorlegen. Bis zum 9. Februar 2026 muss der Tierhalter einen Nachweis erbringen, dass ein Bauantrag gestellt wurde.
Die Pflicht zur Vorlage eines Betriebs- und Umbaukonzepts entfällt, wenn der Tierhalter gegenüber der zuständigen Behörde bis zum 9. Februar 2024 verbindlich mitteilt, die Tierhaltung bis spätestens 9. Februar 2026 einzustellen. In Härtefällen ist eine Verlängerung bis 9. Februar 2031 möglich.