Künftig kontrollieren die Amtsveterinäre, ob die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingehalten wird. Bei ihren Kontrollen orientieren sich die Veterinäre an den Ausführungshinweisen. Diese wurden Mitte März veröffentlicht. Die ISN hat wichtige Punkte zusammengestellt.
Deckzentrum
Ab dem 9. Februar 2029 dürfen Sauen im Deckzentrum nur noch während der Rausche bzw. Besamung und zur tiermedizinischen Behandlung fixiert werden. Jeder Sau müssen 5 m2 zur Verfügung stehen, davon 1,3 m2 als Liegefläche.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Die Buchten müssen strukturiert sein. Pfosten und Flächen, die nicht unterlaufen werden können, müssen abgezogen werden (z.B. Tröge oder Trenngitter). Die Liegefläche in Fress-Liegebuchten wird nur als solche anerkannt, wenn sie mindestens 1,3 m² (lichtes Maß) groß ist.
Abferkelstall
6,5 m2 Fläche ab dem 9. Februar 2036 und maximal 5 Tage Fixierung: So lauten die neuen Vorgaben im Abferkelstall.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Nach dem Um- bzw. Neubau gilt:
Der Perforationsanteil unter der Sau darf auf mindestens 1,27 m Länge max. 7% sein. Die ersten 20 cm hinter dem Trog und das hintere Drittel dürfen normal perforiert sein.
Der Stall muss so gebaut sein, dass der Boden und das Güllesystem Materialien wie Stroh „vertragen“.
Das Ferkelnest muss größer sein als heute. Beispiel: Bei 6 kg Absetzgewicht und 12 abgesetzten Ferkeln 1,29 m2, bei 14 abgesetzten Ferkeln gut 1,50 m2. Der Boden muss geschlossen, z.T. beheizbar oder mit Einstreu bedeckt sein.
Schadgase
Bestimmte Schadgaskonzentrationen dürfen nur noch kurzzeitig überschritten werden.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Prüfer sollen sich bei Messungen an den „Empfehlungen für Stallklimaprüfungen in schweinehaltenden Betrieben“ des niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und -sicherheit (Laves) orientieren.
Sensorfütterung
Ab August ist die Sensorfütterung mit Kurztrog nur zulässig, wenn ad libitum (max. 4 Tiere je Fressplatz) gefüttert wird.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Es muss immer Futter zur Verfügung stehen. Ausdosierpausen dürfen nicht länger sein als für das Leerfressen des Troges notwendig ist. Bei Blockfütterung kann zusätzlich Raufutter gegeben werden. Brosthaus/Arden
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Es muss immer Futter zur Verfügung stehen. Ausdosierpausen dürfen nicht länger sein als für das Leerfressen des Troges notwendig ist. Bei Blockfütterung kann zusätzlich Raufutter gegeben werden. Brosthaus/Arden
Weitere Hinweise zu den Themen Lärm, Licht, Spielmaterial usw. unter www.topagrar.com/haltungsvo
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Künftig kontrollieren die Amtsveterinäre, ob die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingehalten wird. Bei ihren Kontrollen orientieren sich die Veterinäre an den Ausführungshinweisen. Diese wurden Mitte März veröffentlicht. Die ISN hat wichtige Punkte zusammengestellt.
Deckzentrum
Ab dem 9. Februar 2029 dürfen Sauen im Deckzentrum nur noch während der Rausche bzw. Besamung und zur tiermedizinischen Behandlung fixiert werden. Jeder Sau müssen 5 m2 zur Verfügung stehen, davon 1,3 m2 als Liegefläche.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Die Buchten müssen strukturiert sein. Pfosten und Flächen, die nicht unterlaufen werden können, müssen abgezogen werden (z.B. Tröge oder Trenngitter). Die Liegefläche in Fress-Liegebuchten wird nur als solche anerkannt, wenn sie mindestens 1,3 m² (lichtes Maß) groß ist.
Abferkelstall
6,5 m2 Fläche ab dem 9. Februar 2036 und maximal 5 Tage Fixierung: So lauten die neuen Vorgaben im Abferkelstall.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Nach dem Um- bzw. Neubau gilt:
Der Perforationsanteil unter der Sau darf auf mindestens 1,27 m Länge max. 7% sein. Die ersten 20 cm hinter dem Trog und das hintere Drittel dürfen normal perforiert sein.
Der Stall muss so gebaut sein, dass der Boden und das Güllesystem Materialien wie Stroh „vertragen“.
Das Ferkelnest muss größer sein als heute. Beispiel: Bei 6 kg Absetzgewicht und 12 abgesetzten Ferkeln 1,29 m2, bei 14 abgesetzten Ferkeln gut 1,50 m2. Der Boden muss geschlossen, z.T. beheizbar oder mit Einstreu bedeckt sein.
Schadgase
Bestimmte Schadgaskonzentrationen dürfen nur noch kurzzeitig überschritten werden.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Prüfer sollen sich bei Messungen an den „Empfehlungen für Stallklimaprüfungen in schweinehaltenden Betrieben“ des niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und -sicherheit (Laves) orientieren.
Sensorfütterung
Ab August ist die Sensorfütterung mit Kurztrog nur zulässig, wenn ad libitum (max. 4 Tiere je Fressplatz) gefüttert wird.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Es muss immer Futter zur Verfügung stehen. Ausdosierpausen dürfen nicht länger sein als für das Leerfressen des Troges notwendig ist. Bei Blockfütterung kann zusätzlich Raufutter gegeben werden. Brosthaus/Arden
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Es muss immer Futter zur Verfügung stehen. Ausdosierpausen dürfen nicht länger sein als für das Leerfressen des Troges notwendig ist. Bei Blockfütterung kann zusätzlich Raufutter gegeben werden. Brosthaus/Arden
Weitere Hinweise zu den Themen Lärm, Licht, Spielmaterial usw. unter www.topagrar.com/haltungsvo