Das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt lehnt starre Kastenstandbreiten von 65 bzw. 70 cm ab – auch nach dem Magdeburger Urteil. Gegenüber top agrar stellt das Ministerium klar: Alle Tiere dürfen mit ihren Gliedmaßen im Liegen nicht an Hindernisse stoßen! Tierhalter müssen alle Tiere in Augenschein nehmen und dann entscheiden, welche Kastenstandbreite die Sau braucht.
top agrar meint: Sachsen-Anhalt erweist dem Tierschutz einen Bärendienst, wenn Sauen in zu breiten Kastenständen stehen.