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Denken Sie an die Tierhaltererklärung!

Lesezeit: 5 Minuten

Die Dokumentation von Schwanz- und Ohrverletzungen, die Risikoanalyse und die Tierhaltererklärung sind wichtige Grundlagen beim Aktionsplan Kupierverzicht. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.


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Am 1. Juli 2019 ist der Aktionsplan Kupierverzicht bundesweit in Kraft getreten. Ziel ist es, den Anteil unkupierter Schweine in Deutschland schrittweise zu erhöhen. Schweinehalter haben im Rahmen des Aktionsplans kurz zusammengefasst zwei Optionen:


  • Option 1-Betriebe sind Schweinehalter, die aufgrund von nachvollziehbaren Gründen auf das Kupieren noch nicht verzichten können. Dazu müssen sie die Unerlässlichkeit für das Schwänzekürzen nachweisen und seit Juli 2019 das Auftreten von Schwanz- und Ohrverletzungen mindestens zweimal jährlich überprüfen und dokumentieren. Kupiert werden darf nur noch dann, wenn in den vergangenen zwölf Monaten bei mehr als 2% der Schweine im Bestand Verletzungen an Schwänzen und bzw. oder Ohren aufgetreten sind. Zudem muss einmal pro Jahr eine betriebliche Risikoanalyse mit der Angabe von Optimierungsmaßnahmen (z.B. die Gabe von Raufutter) durchgeführt werden.


Zeigen die Optimierungsmaßnahmen Wirkung bzw. sinken die Beißprobleme unter 2%, muss der Schweinehalter schrittweise in den Kupierverzicht einsteigen. Falls es trotz Optimierungsmaßnahmen immer wieder Beißprobleme gibt, muss der Tierhalter ab Juli 2021 zusätzlich einen schriftlichen Maßnahmenplan – möglichst in Zusammenarbeit mit dem Tierarzt bzw. Berater – erstellen und der zuständigen Behörde zur Prüfung vorlegen.


  • Option 2-Betriebe sind Schweinehalter, die in den Kupierverzicht einsteigen und eine Kontrollgruppe mit unkupierten Tieren halten. Dabei gilt: Zu jedem Zeitpunkt müssen mindestens 1% der Mastplätze mit unkupierten Schweinen belegt sein. Auch bei dieser Option müssen die Verletzungen dokumentiert und Optimierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Auch eine Risikoanalyse wird empfohlen. Für Ferkelerzeuger und Aufzüchter gibt es hinsichtlich der Zahl der Langschwänze in der Kontrollgruppe keine Vorgaben. Die Anzahl der unkupierten Tiere bemisst sich an den Mastplätzen des Betriebes, der in den Kupierverzicht einsteigen will. Wird die Kontrollgruppe mit intaktem Ringelschwanz wiederholt erfolgreich und mit weniger als 2% Verletzungen gehalten, muss der Schweinehalter den Anteil der unkupierten Tiere im Bestand schrittweise erhöhen.


Die Angaben aus der Erhebung der Verletzungen und der Risikoanalyse münden dann für alle Schweinehalter in die Tierhaltererklärung. Achtung: Diese ist nur zwölf Monate ab Ausstellungsdatum gültig! Ein Jahr nach dem Start des Aktionsplans Kupierverzicht im Juli 2019 müssen Schweinehalter in diesem Jahr also zum ersten Mal auf Basis ihrer jährlich erhobenen Daten den Mittelwert der Tiere mit Ohr- und Schwanzverletzungen im Bestand berechnen. Auf dieser Grundlage wird dann die Tierhaltererklärung erneut ausgefüllt, die dann für weitere zwölf Monate ihre Gültigkeit behält.


Verschärfte Kontrollen


Während bislang vor allem kontrolliert wurde, dass das Kupieren fachkundig und korrekt vorgenommen wurde, soll ab diesem Jahr auch regelmäßig kontrolliert werden, ob das Schwänzekürzen tatsächlich unerlässlich ist. In diesem Jahr ist daher mit intensiven Kontrollen bei der Umsetzung des Aktionsplans zu rechnen. Bei einer amtlichen Kontrolle prüft die zuständige Behörde alle Informationen, die die Unerlässlichkeit des Schwänzekürzens nachweisen, auf Plausibilität und Umsetzung. Dazu zählt u.a. ob die umgesetzten Optimierungsmaßnahmen auf den Ergebnissen der betrieblichen Risikoanalyse beruhen.


Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftskammer hat in diesem Zusammenhang nochmals auf die CC-Relevanz bei fehlender Dokumentation hingewiesen. Um Sanktionen zu vermeiden, müssen Schweinehalter der zuständigen Behörde auf Verlangen glaubhaft darlegen können, dass der Eingriff unerlässlich war.


Die wichtigste Grundlage ist die mindestens zweimal jährliche Statuserhebung der Schwanz- und Ohrverletzungen im Bestand sowie die jährliche Risikoanalyse. Denn auf Basis dieser Daten füllt der Schweinehalter die Tierhaltererklärung aus. In der praktischen Umsetzung gestaltet sich die Erhebung der Verletzungen oft schwierig. Eine Dokumentation der erfassten Befunde ist auf jeden Fall erforderlich, eine offizielle schriftliche Vorlage gibt es jedoch nicht.


Korrekt erheben


Eine praktische Hilfestellung für die Datenerhebung hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) entwickelt. In einer Tabelle kann der Tierhalter eine Strichliste über die Schwanz- und Ohrverletzungen führen, die als Nachweis und zur Dokumentation genutzt werden kann (siehe Übersicht unten).


In Bayern sind Dr. Dorian Patzkéwitsch und Dr. Georg Dhom vom LGL die Ansprechpartner für den Aktionsplan Kupierverzicht. „Wichtig bei der Erhebung ist der Anteil verletzter Tiere, die eine deutlich sichtbare Verletzung an Schwanz und bzw. oder Ohren aufweisen“, erklärt Dr. Dhom. Als Schwanzverletzung wird ein Schwanz mit deutlich sichtbar blutender Wunde, Kruste oder Schwellung angesehen. Als Ohrverletzung wird eine deutlich sichtbare, meist blutende Wunde oder Kruste am Ohr angesehen. „Wenn eine Verletzung aus ein bis zwei Metern noch gut ersichtlich ist, muss sie mitgezählt werden“, so Dr. Patzkéwitsch.


Schweine, die sowohl eine Schwanz- als auch eine Ohrverletzung haben, werden nur einmal gewertet. Abgeheilte Schwanz- oder Ohrverletzungen sind nicht mitzuzählen. Gemäß des Aktionsplans sind die Daten einzeln nach den Produktionsstufen zu erheben. Bei Saugferkeln sollten die Verletzungen möglichst in der Woche vor dem Absetzen erhoben werden. Bei Aufzuchtferkeln wird je ein Abteil zu Anfang (A1) bzw. Ende der Aufzucht (A2) gewählt. In der Mast sollte je ein Vormast- (A1) und ein Endmast-Abteil (A2) auf Verletzungen überprüft werden.


„Werden in einem Abteil mehr als 150 Tiere gehalten, genügt hier eine Stichprobengröße von 150 Tieren zur Bewertung der Verletzungen“, erklärt Dr. Dhom. Wichtig ist es zudem, für die Datenerhebung repräsentative Stallabteile auszuwählen. „Die Auswahl der Abteile sollte der Schweinehalter so vornehmen, dass die Situation im Betrieb möglichst real abgebildet wird“, betont Dr. Patzkéwitsch.


caroline.juecker@topagrar.com

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