In einem Rundschreiben hat die Initiative Tierwohl (ITW) darüber informiert, dass die Einmalzahlung in Höhe von 3000 € zum Eintritt in die dritte Programmphase nicht für alle Betriebe ausgezahlt werden könne. Das berichtet die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).
Ursprünglich lautete die Bedingung für die Sonderzahlung, dass teilnehmende Betriebe das erforderliche Audit bis zum 30. Juni 2021 erfolgreich absolvieren mussten. Jetzt sollen aber nur die Schweinehalter die Einmalzahlung bekommen, die entweder bereits an der zweiten Programmphase teilgenommen haben oder die das Audit bis einschließlich 24. Juni 2021 erfolgreich absolviert haben.
Die ITW begründete den um sechs Tage verkürzten Zeitraum damit, dass das vorgesehene Budget für diese Einmalzahlungen in Höhe von 20 Mio. € durch die hohe Teilnahmebereitschaft der Landwirte nicht für alle Betriebe ausreiche. Somit müsse das Windhundverfahren angewendet werden. Das für die Einmalzahlungen reservierte Budget stammt aus einer von der Schwarz-Gruppe Ende 2020 angekündigten Sonderzahlung an die ITW in Höhe von insgesamt 50 Mio. €.
Zahlreiche ISN-Mitglieder sind stinksauer über das Vorgehen der ITW. Aus ihrer Sicht wurde ein Windhundverfahren und damit eine möglicherweise ausbleibende Zahlung bei Überzeichnung des Budgets im Vorfeld nicht richtig kommuniziert.
Gerade in der aktuell katastrophalen finanziellen Situation der Betriebe sei das ein Desaster, kritisierte Heinrich Dierkes, Vorsitzender der ISN. Er forderte die ITW und den Lebensmitteleinzelhandel auf, zügig für eine angemessene Honorierung der von den Landwirten umgesetzten Tierwohlmaßnahmen zu sorgen.
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In einem Rundschreiben hat die Initiative Tierwohl (ITW) darüber informiert, dass die Einmalzahlung in Höhe von 3000 € zum Eintritt in die dritte Programmphase nicht für alle Betriebe ausgezahlt werden könne. Das berichtet die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).
Ursprünglich lautete die Bedingung für die Sonderzahlung, dass teilnehmende Betriebe das erforderliche Audit bis zum 30. Juni 2021 erfolgreich absolvieren mussten. Jetzt sollen aber nur die Schweinehalter die Einmalzahlung bekommen, die entweder bereits an der zweiten Programmphase teilgenommen haben oder die das Audit bis einschließlich 24. Juni 2021 erfolgreich absolviert haben.
Die ITW begründete den um sechs Tage verkürzten Zeitraum damit, dass das vorgesehene Budget für diese Einmalzahlungen in Höhe von 20 Mio. € durch die hohe Teilnahmebereitschaft der Landwirte nicht für alle Betriebe ausreiche. Somit müsse das Windhundverfahren angewendet werden. Das für die Einmalzahlungen reservierte Budget stammt aus einer von der Schwarz-Gruppe Ende 2020 angekündigten Sonderzahlung an die ITW in Höhe von insgesamt 50 Mio. €.
Zahlreiche ISN-Mitglieder sind stinksauer über das Vorgehen der ITW. Aus ihrer Sicht wurde ein Windhundverfahren und damit eine möglicherweise ausbleibende Zahlung bei Überzeichnung des Budgets im Vorfeld nicht richtig kommuniziert.
Gerade in der aktuell katastrophalen finanziellen Situation der Betriebe sei das ein Desaster, kritisierte Heinrich Dierkes, Vorsitzender der ISN. Er forderte die ITW und den Lebensmitteleinzelhandel auf, zügig für eine angemessene Honorierung der von den Landwirten umgesetzten Tierwohlmaßnahmen zu sorgen.