Die betroffenen Schweinehalter benötigen dringend finanzielle Hilfe
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Immer mehr Schweinehalter in den Restriktionsgebieten stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Denn das Land Brandenburg gewährt auf Antrag lediglich Beihilfen für die Untersuchungskosten und den erhöhten Transportaufwand bei der Vermarktung der Schweine. Die Fördersumme pro Betrieb ist jedoch auf 20000 € innerhalb von drei Jahren begrenzt. Diesen Fehlbetrag erreichen größere Mastbetriebe mitunter bereits nach ein oder zwei Wochen. Denn aufgrund der Transportzuschläge und ASP-bedingter Abzüge durch den Schlachthof fehlen ihnen derzeit je nach Transportentfernung 15 bis 20 € pro Mastschwein!
Wohl dem, der rechtzeitig eine Ertragsschadenversicherung abgeschlossen hat. Doch die Versicherer zahlen in der Regel auch nur zwölf Monate. Bei Betrieben, die in die ersten ASP-Restriktionszonen gerieten, laufen die Entschädigungszahlungen daher im Oktober dieses Jahres aus. Und dann?
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel forderte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) daher beim ASP-Krisengipfel am 30. Juli auf, spezielle Förderprogramme für die betroffenen Schweinehalter aufzulegen. Dies könne aufgrund des EU-Beihilferechts seiner Meinung nach nur die Bundesregierung in Abstimmung mit der EU auf den Weg bringen.
Davon wollte der Parlamentarische Staatssekretär im BMEL, Uwe Feiler, beim Krisengipfel jedoch nichts wissen. Das Land Brandenburg sei dafür zuständig, seine Schweinehalter mit Förderprogrammen zu unterstützen und Beihilfen zu zahlen. Und wenn die vorhandenen Programme nicht greifen, müsse man eben nachbessern anstatt die Verantwortung zu delegieren.
Was für ein Armutszeugnis: Während sich Bund und Länder hierzulande in föderalistischen Kompetenz-Streitereien verlieren, zeigt das zentral regierte Nachbarland Polen, dass es auch anders geht. Warschau hat für seine von der Afrikanischen Schweinepest gebeutelten Schweinehalter kürzlich ein insgesamt 44 Mio. € umfassendes Beihilfe- und Förderprogramm auf den Weg gebracht.
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Immer mehr Schweinehalter in den Restriktionsgebieten stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Denn das Land Brandenburg gewährt auf Antrag lediglich Beihilfen für die Untersuchungskosten und den erhöhten Transportaufwand bei der Vermarktung der Schweine. Die Fördersumme pro Betrieb ist jedoch auf 20000 € innerhalb von drei Jahren begrenzt. Diesen Fehlbetrag erreichen größere Mastbetriebe mitunter bereits nach ein oder zwei Wochen. Denn aufgrund der Transportzuschläge und ASP-bedingter Abzüge durch den Schlachthof fehlen ihnen derzeit je nach Transportentfernung 15 bis 20 € pro Mastschwein!
Wohl dem, der rechtzeitig eine Ertragsschadenversicherung abgeschlossen hat. Doch die Versicherer zahlen in der Regel auch nur zwölf Monate. Bei Betrieben, die in die ersten ASP-Restriktionszonen gerieten, laufen die Entschädigungszahlungen daher im Oktober dieses Jahres aus. Und dann?
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel forderte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) daher beim ASP-Krisengipfel am 30. Juli auf, spezielle Förderprogramme für die betroffenen Schweinehalter aufzulegen. Dies könne aufgrund des EU-Beihilferechts seiner Meinung nach nur die Bundesregierung in Abstimmung mit der EU auf den Weg bringen.
Davon wollte der Parlamentarische Staatssekretär im BMEL, Uwe Feiler, beim Krisengipfel jedoch nichts wissen. Das Land Brandenburg sei dafür zuständig, seine Schweinehalter mit Förderprogrammen zu unterstützen und Beihilfen zu zahlen. Und wenn die vorhandenen Programme nicht greifen, müsse man eben nachbessern anstatt die Verantwortung zu delegieren.
Was für ein Armutszeugnis: Während sich Bund und Länder hierzulande in föderalistischen Kompetenz-Streitereien verlieren, zeigt das zentral regierte Nachbarland Polen, dass es auch anders geht. Warschau hat für seine von der Afrikanischen Schweinepest gebeutelten Schweinehalter kürzlich ein insgesamt 44 Mio. € umfassendes Beihilfe- und Förderprogramm auf den Weg gebracht.