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„Die TA Luft sollte europäische Standards nicht übertreffen!“

Lesezeit: 2 Minuten

Herr Arends, das Bundeskabinett hat Mitte Dezember dem Entwurf zur TA Luft zugestimmt. Was sind die wesentlichen Änderungen?


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Arends: Schweinehalter müssen auf die dreiphasige, nährstoffreduzierte Fütterung mit Obergrenzen für N- und P-Ausscheidungen umstellen. Ziel ist, die NH3-Emissionen um 20% zu senken.


Für neue, zwangsbelüftete Ställe ab 2000 Mast- bzw. 750 Sauenplätzen kommt die Filterpflicht. Ziel ist, den Stallgeruch sowie 70% des NH3 und des Feinstaubs aus der Abluft herauszufiltern. Für Bestandsanlagen wird eine Nachrüstung binnen fünf Jahren gefordert.


Die NH3-Emissionsminderung bei kleineren Ställen ab 1500 Mast- bzw. 560 Sauenplätzen muss mindestens 40% gegenüber dem Referenzwert betragen. Die Anlagen müssen bis zum 1. Januar 2029 nachrüsten.


Bei den Schutzanforderungen wird der Geruch mittels GIRL künftig bundeseinheitlich beurteilt. Für baurechtlich genehmigte Anlagen stehen zur Abstandsbeurteilung einfachere Verfahren bereit.


Welche Knackpunkte sind besonders kritisch?


Arends: Die hohen Investitions- und Betriebskosten der Abluftreinigung gefährden die Wirtschaftlichkeit der Schweinehaltung. Hinzu kommt der zusätzliche Verwaltungsaufwand. Die Betriebsorganisation muss dokumentiert werden, und es muss eine Massenbilanzierung der nährstoffreduzierten Fütterung erfolgen.


Kleinere Ställe brauchen keinen Filter, müssen aber andere Techniken mit einem Minderungspotenzial von mindestens 40% einbauen. Welche Verfahren lässt die TA Luft hier zu?


Arends: Erlaubt sind u.a. der geneigte Teilspaltenboden mit Kotbändern und mehrmals täglicher Räumung des Kotes sowie die Güllekühlung im Stallgebäude auf dauerhaft höchstens 10°C.


Gelten für Tierwohlställe besondere Regelungen?


Arends: In Tierwohlställen muss die NH3-Minderung bei 33% liegen. Die TA Luft nennt zwei Beispiele für tiergerechte Außenklimaställe: Ein Schrägbodensystem sowie ein Kisten- bzw. Hüttensystem mit Teilspaltenboden.


Die TA Luft muss noch durch den Bundesrat. Welche Änderungen fordern Sie als Fachmann?


Arends: Die Filterpflicht stellt aufgrund der mangelnden Wirtschaftlichkeit nicht den Stand der Technik dar und geht daher auch über die Anforderungen der BVT-Schlussfolgerungen hinaus. Auch die Verpflichtung, dass kleinere BImSchG-Anlagen BVT-Techniken mit mindestens 40%iger NH3-Minderung einsetzen müssen, ist nicht EU-konform. Die TA Luft sollte im Sinne des Wettbewerbs europarechtliche Maßstäbe nicht übertreffen!

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