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Dünge-Verordnung: Es droht ein Kampf um Güllefächen

Lesezeit: 6 Minuten

Die Bundesregierung will die Dünge-Verordnung weiter verschärfen. Besonders hart würde es die Veredlungsbetriebe treffen, die schon heute um die knappen Gülleflächen konkurrieren. Nur fünfzehn Monate nach der letzten Verschärfung der Dünge-Verordnung, bei der die anrechenbaren Ausbringungsverluste von 20 % ersatzlos gestrichen wurden, will Ministerin Künast die Daumenschrauben bei der Düngung jetzt nochmals anziehen. So hat das Berliner Agrarressort kürzlich den Entwurf für eine neue Dünge-Verordnung vorgelegt und bereits mit dem Umweltminister abgestimmt. Besonders hart sind erneut die Veredlungsbetriebe betroffen, die noch an der letzten Verschärfung zu knabbern haben. Knackpunkt für die Schweinehalter sind vor allem die geplanten Obergrenzen für die Ausbringung von Phosphor. So sollen die per Hoftor- oder Feld-Stall-Bilanz errechneten Phosphat-Überschüsse knallhart auf 20 kg P2O5/ha begrenzt werden. Wird der Grenzwert überschritten, drohen empfindliche Bußgelder und zusätzlich radikale Kürzungen bei den Flächenprämien, im Extremfall bis zu 20 %! Im Nordwesten sind 80% der Betriebe betroffen Fachleute schätzen, dass in Nord- Westdeutschland 80 % der Veredlungsbetriebe die geplanten Phosphat-Grenzen ohne Flächenzupacht nicht einhalten könnten. Und das, obwohl die meisten Schweinehalter auch beim Wegfall der 20 % Ausbringungsverluste bereits ihre Düngeplanung umgestellt haben. Um den Betrieben die Anpassung an die neue Phosphat-Regelung zu ermöglichen, kann zwar im Ausnahmefall eine Überschreitung der Obergrenzen beantragt werden. Doch Voraussetzung ist, dass der Phosphatgehalt im Boden unter 30 mg je 100 g liegt. Dieser Wert ist so niedrig, dass die Ausnahmeregelung für die meisten Schweinehalter flachfällt. Das heißt: Um keine Abzüge bei den Flächenprämien zu riskieren, müssten viele Betriebe künftig die Ausbringmengen je ha deutlich reduzieren. Das ist jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Denn Pachtflächen sind knapp und teuer. Und auch die Nähstoffabgabe über die Güllebörse geht ins Geld. In Veredlungsregionen könnten Gülleflächen sogar so knapp werden, dass im Extremfall Stallplätze leer stehen müssen. Um zu zeigen, welche Mehrbelastungen die geplante Verschärfung für die Schweinehalter bringt, haben wir die Auswirkungen anhand eines 1000er Mast- und eines 200er Sauenbetriebes kalkuliert. Der Mastbetrieb bewirtschaftet 67 ha und der Sauenhalter 41 ha Ackerfläche. Beide Betriebe arbeiten mit einer typischen Fruchtfolge aus Weizen, Gerste, Körnermais und Raps. Neben dem Einsatz der Gülle kaufen die Schweinehalter Mineraldünger zu, um ein durchschnittliches Ertragsniveau zu erzielen. Beide Betriebe halten so alle Vorgaben der aktuell gültigen Düngeverordnung ein. Mehrkosten von über 2,50 i je Mastplatz Ganz anders sieht die Situation aus, wenn die geplanten Änderungen der neuen Verordnung greifen würden: Zwar halten beide Betriebe auch dann die Obergrenze für Wirtschaftsdünger von 170 kg Stickstoff je ha ein. Doch sowohl der Mäster als auch der Ferkelerzeuger schießen bei dem in der Nährstoff-Bilanz errechneten Phosphat-Überschuss über die geplanten Grenzen hinaus. Im Mastbetrieb fallen insgesamt 6 820 kg Phosphat im Jahr an. Abzüglich des Entzuges durch die Feldfrüchte bleibt ein Überschuss von 2 077 kg (s. Übersicht). Bei einer geplanten P-Obergrenze von maximal plus 20 kg/ha dürfte der Überschuss aber höchstens 1 340 kg Phosphat (67 ha x 20 kg) betragen. Der Mäster hätte also jährlich 737 kg Phosphat zu viel. Um den Überschuss zumindest bis zum zulässigen Limit abzubauen, müsste der Mäster ca. 15 ha Fläche zupachten oder Gülle über die Börse abgeben. Für unser Rechenbeispiel entscheiden wir uns für die zweite Variante. Denn anhand der Güllebörse lassen sich die zusätzlichen Kosten besser kalkulieren. Außerdem sind in Veredlungsregionen kaum noch Flächen zu akzeptablen Preisen zu pachten, so dass oft nur die Abgabe über die Güllebörse bleibt. Um im Beispiel den Phosphatüberschuss von 737 kg abzubauen, müsste der Mäster 238 m3 Gülle abgeben. Denn je m3 Gülle kann mit einem Phosphatgehalt von 3,1 kg kalkuliert werden. Für die Güllebörse fallen derzeit Kosten von durchschnittlich 6,65 E plus MwSt. je m3 an. Insgesamt schlägt die Gülleabgabe damit jedes Jahr mit 1 850 E zu Buche. Doch damit nicht genug. Denn mit der abgegebenen Gülle gehen auch große Mengen Stickstoff und Kali aus dem Betrieb. Diese werden aber für eine bedarfsgerechte Düngung benötigt und müssen jetzt als Mineraldünger zugekauft werden. Die meisten Betriebe werden Kalkammonsalpeter (KAS) zukaufen, um den N-Bedarf auszugleichen. Auf leichten Böden könnte zusätzlich ein mineralischer Kali-Ausgleich notwendig sein. Bei einem durchschnittlichen Stickstoffgehalt von 5 kg je m3 verlassen mit der Gülle insgesamt knapp 1 200 kg N den Betrieb. Als Ausgleich hierfür müssten etwa 44 dt KAS zugekauft werden. Bei einem Preis von 17 E je dt entstehen so Mehrkosten für den Düngerzukauf von 750 E. Unter dem Strich hat der Mäster jedes Jahr eine Mehrbelastung von 2600 E. Noch deutlich teurer wird die Verschärfung der Dünge-Verordnung für den 200er Sauenbetrieb. Denn mit 800 kg ist der abzubauende P-Überschuss des Sauenhalters sogar noch höher als beim vorgestellten Mäster. Außerdem enthält Sauen- und Ferkelgülle mit 2,3 kg/m3 relativ wenig Phosphat. Der Sauenbetrieb muss deshalb deutlich mehr Gülle abgeben, um seinen P-Überschuss zu verringern. Insgesamt muss der Ferkelerzeuger rund 350 m3 Gülle im Jahr über die Börse abgeben, was mit 2 700 E zu Buche schlägt. Hinzu kommen die Kosten für den Düngerzukauf, die sich auf 830 E belaufen. Unter dem Strich muss der Sauenhalter mit 3 530 E pro Jahr noch deutlich höhere Mehrkosten schultern als der Mäster. Fazit Nur fünfzehn Monate nach der letzten Novelle will die Bundesregierung die Düngeverordnung jetzt nochmals verschärfen. Knackpunkt für die Schweinehalter sind vor allem die geplanten Obergrenzen bei den Phosphat-Ausbringmengen. Denn auch Betriebe, die nach aktuellem Recht ausreichend Gülleflächen haben, müssten dann zupachten oder Gülle abgeben. Gleichzeitig müssten die Betriebe sogar mehr Mineraldünger zukaufen, um die Nährstoffversorgung der Feldfrüchte bei Stickstoff und Kali zu sichern. Ein 1000er Mast- bzw. 200er Sauenbetrieb würde hierdurch jedes Jahr mit zusätzlichen Kosten von mehreren tausend Euro belastet. Fred Schnippe

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