Auch unter optimalen Haltungsbedingungen kann einmal ein Tier krank werden. Wenn sich dieses Tier in der Gruppe nicht behaupten kann oder ein Verletzungsrisiko besteht, muss es separat aufgestallt werden. Deshalb sind Kranken- bzw. Genesungsställe vorgeschrieben. Wie diese Ställe aussehen sollten, hat der Schweinegesundheitsdienst NRW noch einmal zusammengefasst:
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine trockene und weiche Unterlage. Außerdem muss das Tier freien Zugang zu frischem Wasser haben, am besten an einer offenen Tränke, und über einen eigenen Futterauto-maten bzw. Trog verfügen.
Dokumentieren Sie genau, wann die Tiere wie behandelt wurden und welche tierärztliche Anweisung zugrunde lag. Es ist eine Einzeltierdokumentation erforderlich.
Hinterfragen Sie kritisch, ob das erkrankte Tier überhaupt jemals wieder transport- und schlachtfähig sein wird. Wenn nicht, sollten Sie es möglichst schnell erlösen.
Bei chronischen Erkrankungen, die länger als 14 Tage dauern, muss man die Genesungschancen besonders kritisch hinterfragen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Hoftierarzt!
Es wird von den zuständigen Behörden meist nicht akzeptiert, kranke Tiere auf dem Gang unterzubringen. Es kann allenfalls ein Teil der Bucht abgegattert werden.
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Auch unter optimalen Haltungsbedingungen kann einmal ein Tier krank werden. Wenn sich dieses Tier in der Gruppe nicht behaupten kann oder ein Verletzungsrisiko besteht, muss es separat aufgestallt werden. Deshalb sind Kranken- bzw. Genesungsställe vorgeschrieben. Wie diese Ställe aussehen sollten, hat der Schweinegesundheitsdienst NRW noch einmal zusammengefasst:
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine trockene und weiche Unterlage. Außerdem muss das Tier freien Zugang zu frischem Wasser haben, am besten an einer offenen Tränke, und über einen eigenen Futterauto-maten bzw. Trog verfügen.
Dokumentieren Sie genau, wann die Tiere wie behandelt wurden und welche tierärztliche Anweisung zugrunde lag. Es ist eine Einzeltierdokumentation erforderlich.
Hinterfragen Sie kritisch, ob das erkrankte Tier überhaupt jemals wieder transport- und schlachtfähig sein wird. Wenn nicht, sollten Sie es möglichst schnell erlösen.
Bei chronischen Erkrankungen, die länger als 14 Tage dauern, muss man die Genesungschancen besonders kritisch hinterfragen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Hoftierarzt!
Es wird von den zuständigen Behörden meist nicht akzeptiert, kranke Tiere auf dem Gang unterzubringen. Es kann allenfalls ein Teil der Bucht abgegattert werden.