Bei so hohen Ferkelverlusten, wie sie in der vorliegenden und auch in anderen Untersuchungen beobachtet wurden, ist die Haltung der Sauen in Buchten für das Freie Abferkeln eindeutig tierschutzwidrig. Sie verstößt gegen §1 des Tierschutzgesetzes. Ohne gleichzeitige Züchtung auf Mütterlichkeit kann diese Haltungsform daher für die Praxis nicht empfohlen werden – zumal das Verfahren auch noch mit höheren Kosten und einem größeren Arbeitsaufwand verbunden ist als das Abferkeln im Ferkelschutzkorb.
Die Senkung der Ferkelverluste und damit der Schutz des Ferkellebens sollte nach Abwägen aller ethischen und tierschutzrechtlichen Aspekte einen deutlich höheren Stellenwert haben als die zeitlich befristete Bewegungseinschränkung für die Sauen. Als Alternative zum bewährten Einzelstand für die Sau in der Abferkelbucht kommt daher aus unserer Sicht längerfristig nur die Bewegungsbucht in Betracht.