Gute Nachrichten aus Brüssel: Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat in Gesprächen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission eine Verlängerung der Förderdauer für Tierwohlleistungen erreicht. Die Förderdauer für freiwillige Tierwohlleistungen darf danach mehr als 7 Jahre betragen. Gleichzeitig werde die Förderobergrenze von 40 auf 80% der Investitionssumme angehoben.
Beide Zusagen könnten die Umsetzung des Borchert-Plans zum Umbau der Tierhaltung in entscheidenden Punkten voranbringen. „Denn kein Landwirt würde sich auf Investitionen einlassen, wenn die Förderdauer auf sieben Jahre begrenzt bliebe“, kommentierte der Vorsitzende des Kompetenzwerks Nutztierhaltung, Jochen Borchert, die Entscheidung. Jetzt komme es darauf an, wie Deutschland die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung ausgestaltet.
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Gute Nachrichten aus Brüssel: Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat in Gesprächen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission eine Verlängerung der Förderdauer für Tierwohlleistungen erreicht. Die Förderdauer für freiwillige Tierwohlleistungen darf danach mehr als 7 Jahre betragen. Gleichzeitig werde die Förderobergrenze von 40 auf 80% der Investitionssumme angehoben.
Beide Zusagen könnten die Umsetzung des Borchert-Plans zum Umbau der Tierhaltung in entscheidenden Punkten voranbringen. „Denn kein Landwirt würde sich auf Investitionen einlassen, wenn die Förderdauer auf sieben Jahre begrenzt bliebe“, kommentierte der Vorsitzende des Kompetenzwerks Nutztierhaltung, Jochen Borchert, die Entscheidung. Jetzt komme es darauf an, wie Deutschland die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung ausgestaltet.