Leerstehzeiten zwischen den Stallbelegungen werden von Schweinehaltern oft für Reparatur- und Schweißarbeiten genutzt. Doch Vorsicht: Ein einziger Funke in den Güllekeller kann genügen, um die hoch explosiven Güllegase zu entzünden und den ganzen Stall abzufackeln. Wenn dem Tierhalter dann noch grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann, bekommt er von seiner Versicherung unter Umständen nur einen Teil des Schadens ersetzt.
Beim Aufrühren, Spülen, Umpumpen oder Entnehmen von Gülle sollten deshalb alle Gasstrahler ausgeschaltet sowie Schweiß- und Schneidarbeiten vermieden werden. Und wenn im Stall auch bei ruhender Gülle geflext bzw. geschweißt werden muss, sollte man den Spaltenboden großflächig abdecken, damit keine Funken und Schweißperlen in den Güllekeller gelangen. Außerdem müssen Fernster und Türen geöffnet sowie die Lüfter auf höchste Stufe gestellt werden. Zusätzlich ist es ratsam, den Raum unter den Spalten mit einem Körnergebläse zu belüften.