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Filtererlass auch in Thüringen

Lesezeit: 1 Minuten

Das Rot-Rot-Grüne Kabinett in Thüringen hat Ende Juni einen Filtererlass verabschiedet. Demnach müssen neue Schweineställe mit mehr als 560 Sauen-, 4500 Ferkelaufzucht- oder 1500 Mastplätzen künftig einen Abluftfilter besitzen. Bestehende Anlagen überprüfen die unteren Immissionsschutzbehörden in den nächsten zwei Jahren. Je nach Belastungsgrad für Anwohner und Umwelt könnten sie nachträglich zur Umrüstung verpflichtet werden. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen empfiehlt betroffenen Betrieben, eingehende Bescheide umgehend prüfen zu lassen.


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Auch auf Bundesebene diskutiert man aktuell über die Filterpflicht von Schweineställen. So könnte es im Rahmen der Novellierung der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) dazu kommen, dass künftig bundesweit Abluftfilter für Ställe mit mehr als 750 Sauen-, 6000 Ferkelaufzucht- oder 2000 Mastplätzen verpflichtend vorgeschrieben werden.

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