Experten warnen immer wieder vor den hohen Kosten der Abluftreinigung in der Tierhaltung. Ungeachtet dessen strebt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Rahmen der Novellierung der TA-Luft eine bundesweite Filterpflicht an. Denn Deutschland muss seinen Stickstoffausstoß deutlich reduzieren.
Ein Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) sieht vor, dass die Behörden Abluftfilter künftig auch in vieh-armen Regionen ohne Vorbelastung fordern dürfen. Bislang bestehen entsprechende Regelungen nur in den Veredlungshochburgen NRW und Niedersachsen sowie in Schleswig-Holstein.
Wie das BMU top agrar schriftlich mitteilt, sollen Stallanlagen, die neu gebaut und nach dem BImSchG, SpalteG (mehr als 2000 Mast-, 750 Sauen- oder 6000 Aufzuchtplätze) genehmigt werden, künftig mit Filter ausgerüstet werden. Bei Altanlagen gleicher Größenordnung, die erweitert werden, will das BMU die Nachrüstung verlangen, wenn eine zentrale Abluftführung bereits vorhanden ist bzw. wenn diese mit verhältnismäßigen Mitteln errichtet werden kann.
Für kleinere Anlagen (BImSchG, SpalteV) fordert der derzeit auf dem Tisch liegende Entwurf keine Abluftreinigung. Das Gleiche gilt für Offenfrontställe. Das BMU stellt hier das Tierwohl über die Emissionsminderung.
Das BMU will die Novelle der TA-Luft bis Mitte 2017 abschließen. Zurzeit wird das Arbeitspapier mit den Fachverbänden diskutiert. Danach soll ein Referentenentwurf erarbeitet werden.