Im Rahmen des „Bundesprogramms zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ fördert die Bundesregierung Verbesserungen beim Thema Energieeffizienz. Das Programm wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger betreut. Für die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) festgelegten Ziele stellt die Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2018 rund 65 Mio. € zur Verfügung.
- Gefördert wird u.a. der Austausch besonders energieverbrauchender Anlagen und Aggregate wie Motoren, Pumpen und Ventilatoren.
- Wärmetauscher können als sogenannte Einzelmaßnahme beispielsweise als Bestandteil raumlufttechnischer Anlagen gefördert werden. Wird ein Stall in größerem Umfang energetisch modernisiert, kann die Förderung in der sogenannten systemischen Optimierung erfolgen, sofern mit einem Gutachten eine ausreichende Energieeinsparung nachgewiesen wird.
- Bei einem Stallneubau ist grundsätzlich keine Förderung möglich.
Für die Antragstellung sind Fördervoraussetzungen zu erfüllen. So muss der Betrieb ungeachtet der Rechtsform in der landwirtschaft-lichen Primärproduktion tätig sein. Die Investitionssumme muss mindestens 3000€ und darf maximal 2,5 Mio. € betragen. Die Zuwendung ist für jeden Antragsteller auf 500000€ begrenzt und beträgt je nach Umfang der Energieeinsparung zwischen 20 und 30% der Investitionssumme. Weitere Informationen unter www.ble.de/energieeffizienz