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topplus Individuelles Impfschema

Fünf Regeln für die Kombiimpfung

Lesezeit: 2 Minuten

Gerade für Ferkelimpfungen gilt, dass das Impfschema individuell an die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes angepasst werden muss. Dabei ist erstens entscheidend, welche Impfungen durchgeführt werden müssen, weil der jeweilige Erreger im Betrieb Probleme bereitet. Und zweitens ist wichtig, welche Schutzimpfungen der Vermarkter bzw. Abnehmer der Ferkel verlangt.


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Im nächsten Schritt muss dann geklärt werden, wann die Impfungen durchgeführt werden müssen und welche Impfstoffe sich kombinieren oder zumindest zeitgleich verabreichen lassen. Dabei gilt es, folgende Grundregeln zu beachten:


  • Ist das Mischen erlaubt? Grundsätzlich dürfen nur dafür zugelassene Impfstoffe in einer Mischspritze verabreicht werden! Werden nicht dafür zugelassene Vakzine kombiniert, womöglich noch in reduzierter Dosis, besteht die Gefahr, dass die einzelnen Komponenten nicht mehr bzw. unzureichend wirken. Kommt es nach dem Verkauf derart geimpfter Ferkel zu Beschwerden, hat der Ferkelerzeuger im Fall von Regressforderungen schlechte Karten.
  • Immer frisch anmischen: Impfstoffmischungen müssen immer frisch angesetzt und zügig verbraucht werden. Das gilt insbesondere für Lebendimpfstoffe. Denn nur so ist garantiert, dass die Wirksamkeit voll erhalten bleibt. Das Gleiche gilt für die Lagerung angebrochener Flaschen fertig vorgemischter Kombiimpfstoffe. Sie müssen im vom Hersteller vorgegebenen Zeitraum verbraucht werden.
  • In der Kette abstimmen: Bei einer festen Ferkerlerzeuger-Mäster-Beziehung sollte der Sauenhalter seine Impfstrategie innerhalb der Kette mit den Mästern und deren Tierärzten abstimmen. Einige Mäster wünschen zum Beispiel ausdrücklich eine Two Shot-Impfung gegen Mycoplasma hyopneumoniae, weil der Erregerdruck in ihren Betrieben sehr hoch ist.
  • Impfzeitpunkte einhalten: Auch bei Kombiimpfungen müssen die vom Hersteller empfohlenen Impfzeitpunkte unbedingt eingehalten werden. Das kann bei der ein oder anderen Kombination zu Problemen führen. Beispiel: Die Kombinationen gegen Mykoplasmen und Circoviren sind ab einem Alter von drei Wochen zugelassen. Soll die Circoimpfung aus betrieblichen Gründen deutlich später erfolgen, kommt man mit der kombinierten Mykoplasmenimpfung eventuell zu spät. In diesem Fall ist es besser, auf Einzelimpfstoffe zurückzugreifen.
  • Erfolgskontrolle: Zu jeder Impfmaßnahme gehört auch immer eine Erfolgskontrolle. Da sich der Impferfolg über Blutuntersuchungen je nach Erreger nur schwer bzw. gar nicht kontrollieren lässt, sollte er anhand der biologischen Leistungen sowie der Erkrankungs- und Behandlungshäufigkeit ermittelt werden. Dazu ist es erforderlich, dass der Betriebsleiter seine Leistungsdaten regelmäßig mit seinem Hoftierarzt austauscht.-lh-

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