Die EU hat das Verbot der Verwendung tierischer Nebenprodukte im Tierfutter aufgehoben. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung erlaubt die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein (PAP) von Schweinen in Geflügelfutter und von Geflügel in Schweinefutter. Voraussetzung ist, dass das Material aus der Schlachtung gesunder Tiere stammt.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Die EU hat das Verbot der Verwendung tierischer Nebenprodukte im Tierfutter aufgehoben. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung erlaubt die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein (PAP) von Schweinen in Geflügelfutter und von Geflügel in Schweinefutter. Voraussetzung ist, dass das Material aus der Schlachtung gesunder Tiere stammt.