In der Landwirtschaft konzentrieren sich die Hoffnungen derzeit auf die Zulassung des „4. Weges“. Die Tierärzteschaft zeigt sich in diesem Punkt jedoch zerstritten. Die meisten Schweinetierärzte plädieren dafür, die Lokalanästhesie nicht von vornherein auszuschließen, sondern unbedingt weiter zu erforschen.
Klar ist für die meisten praktizierenden Tierärzte auch, dass der Landwirt die örtliche Betäubung selbst durchführen sollte. Denn in den Praxen, die ohnehin unter Personalnot leiden, gibt es weder genug Mitarbeiter, noch die Zeit oder den Willen, zu jedem Kastrationstermin auf die Höfe zu fahren.
Die Bundestierärztekammer (BTK), die berufsständische Vertretung der Veterinäre, sieht das komplett anders. Die Betäubung sei eine anspruchsvolle und risikobehaftete Tätigkeit, die man nicht in Laienhand abgeben dürfe. Hier wird deutlich, wie schwach die Position der wenigen Schweine-Fachtierärzte in der BTK ist. Die Mehrheit, überwiegend Kleintierpraktiker, klammert sich verbissen an den Tierärztevorbehalt.
Die Fronten zwischen Tierärzteschaft und Schweinehaltern verhärten sich dadurch weiter. Und das ist schade. Denn das partnerschaftliche Verhältnis, dass sich die Schweinehalter und ihre bestandsbetreuenden Tierärzte über Jahre erarbeitet haben, wird von einigen Verbandsfunktionären mit Füßen getreten.
Dabei wäre es jetzt wichtiger denn je, gemeinsam nach praktikablen Lösungen zu suchen. Denn sonst werden nach dem 1.1.2019 noch mehr Sauenhalter resigniert die Stalltore schließen. Und wenn es kaum noch Ferkelerzeuger gibt, werden auch weniger Tierärzte gebraucht!