Das sagt die Haltungs-VO: Kranke oder verletzte Jungsauen bzw. Sauen, die abgesondert worden sind, müssen so gehalten werden, dass sie sich jederzeit ungehindert umdrehen können.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Bei Neu- und Umbauten müssen für mindestens 5% der in Gruppen gehaltenen Sauen Kranken- bzw. Separationsbuchten vorgehalten werden. Die Einzelbuchten für kranke Sauen müssen mindestens 4 m² groß sein und eine Liegefläche von 1,3 m² aufweisen. Die Buchten müssen mit einer trockenen und weichen Einstreu oder Unterlage wie beispielsweise Stroheinstreu beziehungsweise weichen, verformbaren Gummimatten ausgestattet sein.
Lösungsmöglichkeiten für die Praxis:
„Genesungsbuchten sind angewandter Tierschutz. Die 5%-Regelung ist eine Mindestgröße“, ordnet Dr. Eckhard Meyer ein. Gerade in der Gruppenhaltung räche es sich, wenn man für Problemsauen keine separaten Aufstallungsmöglichkeiten zur Genesung habe.
Besonders wichtig ist aus Sicht von Dr. Tölle zudem, dass diese Buchten auch funktionieren: „Das Entscheidende ist, dass die Tiere darin genesen sollen. Vor allem Gummimatten dürfen nicht verschmutzen, weil sie sonst schnell rutschig werden.“
Berater Bernhard Feller empfiehlt statt Gummimatten eine Einstreu aus Sägespänen bzw. Stroh, damit die Sauen schnell wieder auf die Beine kommen.
Das sagt der Kreisveterinär: Aus Sicht von Dr. Brundiers sollte man in den Ausführungshinweisen deutlicher zwischen Separations- und Krankenbuchten differenzieren. „In Separationsbuchten wird das Tier kurzfristig einzeln gehalten, um dann wieder zurück in die Gruppe zu gelangen. In Krankenbuchten ist der Aufenthalt z.B. aufgrund von schwereren Gliedmaßenerkrankungen häufig länger“, kritisiert der Amtsveterinär die neuen Vorgaben.
In puncto Bodenausstattung stimmt er den Beratermeinungen zu. „Im Sauenbereich sind ausreichend dimensionierte Krankenbuchten mit entsprechender Bodengestaltung bzw. Einstreu Pflicht, damit sich die Sauen erholen können. Gerade bei Fundamentproblemen sind Gummimatten nicht empfehlenswert, da sie rutschig werden“, betont der Kreisveterinär.
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Das sagt die Haltungs-VO: Kranke oder verletzte Jungsauen bzw. Sauen, die abgesondert worden sind, müssen so gehalten werden, dass sie sich jederzeit ungehindert umdrehen können.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Bei Neu- und Umbauten müssen für mindestens 5% der in Gruppen gehaltenen Sauen Kranken- bzw. Separationsbuchten vorgehalten werden. Die Einzelbuchten für kranke Sauen müssen mindestens 4 m² groß sein und eine Liegefläche von 1,3 m² aufweisen. Die Buchten müssen mit einer trockenen und weichen Einstreu oder Unterlage wie beispielsweise Stroheinstreu beziehungsweise weichen, verformbaren Gummimatten ausgestattet sein.
Lösungsmöglichkeiten für die Praxis:
„Genesungsbuchten sind angewandter Tierschutz. Die 5%-Regelung ist eine Mindestgröße“, ordnet Dr. Eckhard Meyer ein. Gerade in der Gruppenhaltung räche es sich, wenn man für Problemsauen keine separaten Aufstallungsmöglichkeiten zur Genesung habe.
Besonders wichtig ist aus Sicht von Dr. Tölle zudem, dass diese Buchten auch funktionieren: „Das Entscheidende ist, dass die Tiere darin genesen sollen. Vor allem Gummimatten dürfen nicht verschmutzen, weil sie sonst schnell rutschig werden.“
Berater Bernhard Feller empfiehlt statt Gummimatten eine Einstreu aus Sägespänen bzw. Stroh, damit die Sauen schnell wieder auf die Beine kommen.
Das sagt der Kreisveterinär: Aus Sicht von Dr. Brundiers sollte man in den Ausführungshinweisen deutlicher zwischen Separations- und Krankenbuchten differenzieren. „In Separationsbuchten wird das Tier kurzfristig einzeln gehalten, um dann wieder zurück in die Gruppe zu gelangen. In Krankenbuchten ist der Aufenthalt z.B. aufgrund von schwereren Gliedmaßenerkrankungen häufig länger“, kritisiert der Amtsveterinär die neuen Vorgaben.
In puncto Bodenausstattung stimmt er den Beratermeinungen zu. „Im Sauenbereich sind ausreichend dimensionierte Krankenbuchten mit entsprechender Bodengestaltung bzw. Einstreu Pflicht, damit sich die Sauen erholen können. Gerade bei Fundamentproblemen sind Gummimatten nicht empfehlenswert, da sie rutschig werden“, betont der Kreisveterinär.