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Haltungs-VO: Verfassungsklage

Lesezeit: 1 Minuten

Der Berliner Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat Anfang Januar beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen die gesetzlichen Haltungsvorgaben in der Schweinehaltung eingereicht. Behrendt, der zugegeben hat, noch nie in einem Schweinestall gewesen zu sein, hält die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor allem in Bezug auf das Platzangebot und die Fixierung der Sauen für verfassungswidrig.


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In der vom Berliner Senat eingereichten Klageschrift wird zudem beanstandet, dass artgerechtes Verhalten wie Wühlen und Nestbau bei Einhaltung der Mindeststandards nicht möglich sei. Vorbild der Klage ist das Käfigurteil bei Hühnern aus dem Jahr 1999.


Zustimmung erhält Behrendt vom Deutschen Tierschutzbund. Dieser fordert zudem für die Dauer des Verfahrens einen Baustopp für Schweine-ställe. Für unverantwortlich hält indes Johannes Röring, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) den Vorstoß des Berliner Senats. Mit seinem Frontalangriff gefährde Behrendt die Lebensgrundlage vieler Bauernfamilien. Hände weg von der Tierhaltung, fordert Röring.


Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könnte übrigens Jahre dauern, sind sich Experten einig.

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