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Haltungsverordnung jetzt in Kraft

Lesezeit: 1 Minuten

Die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde am 9. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Künftig gilt u.a. Folgendes:


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  • Die Kastenstandhaltung im Deckzentrum wird in spätestens acht Jahren verboten. Zudem muss dann jeder Sau bis zur Besamung 5 m2 Fläche zur Verfügung stehen.
  • Im Abferkelbereich dürfen Sauen künftig maximal fünf Tage fixiert werden. Diese Regelung gilt nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren.
  • Schweine müssen jederzeit (!) Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial haben. Das gilt ab August 2021.
  • Bei rationierter Fütterung muss sichergestellt sein, dass alle Tiere gleichzeitig fressen können. Auch diese Vorgabe gilt ab August 2021.
  • Für Ammoniak, Kohlenstoffdioxid und Schwefelwasserstoff sowie Lärm gelten Höchstgrenzen, die ab sofort einzuhalten sind.

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