Die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde am 9. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Künftig gilt u.a. Folgendes:
Die Kastenstandhaltung im Deckzentrum wird in spätestens acht Jahren verboten. Zudem muss dann jeder Sau bis zur Besamung 5 m2 Fläche zur Verfügung stehen.
Im Abferkelbereich dürfen Sauen künftig maximal fünf Tage fixiert werden. Diese Regelung gilt nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren.
Schweine müssen jederzeit (!) Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial haben. Das gilt ab August 2021.
Bei rationierter Fütterung muss sichergestellt sein, dass alle Tiere gleichzeitig fressen können. Auch diese Vorgabe gilt ab August 2021.
Für Ammoniak, Kohlenstoffdioxid und Schwefelwasserstoff sowie Lärm gelten Höchstgrenzen, die ab sofort einzuhalten sind.
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Die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde am 9. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Künftig gilt u.a. Folgendes:
Die Kastenstandhaltung im Deckzentrum wird in spätestens acht Jahren verboten. Zudem muss dann jeder Sau bis zur Besamung 5 m2 Fläche zur Verfügung stehen.
Im Abferkelbereich dürfen Sauen künftig maximal fünf Tage fixiert werden. Diese Regelung gilt nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren.
Schweine müssen jederzeit (!) Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial haben. Das gilt ab August 2021.
Bei rationierter Fütterung muss sichergestellt sein, dass alle Tiere gleichzeitig fressen können. Auch diese Vorgabe gilt ab August 2021.
Für Ammoniak, Kohlenstoffdioxid und Schwefelwasserstoff sowie Lärm gelten Höchstgrenzen, die ab sofort einzuhalten sind.