Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist zwar verabschiedet worden. Dennoch herrscht bei Landwirten zu der ein oder anderen Detailfrage noch Verunsicherung. Das gilt z.B. bei der Frage zum Tier-Fressplatzverhältnis in der Ferkelaufzucht und Mast. Wie Karin Müller, Geschäftsführerin der Schweinespezialberatung Schleswig-Holstein gegenüber top agrar erklärt, gilt Folgendes:
Schweine müssen bei rationierter Fütterung gleichzeitig fressen können.
Bei ad libitum-Fütterung dürfen sich maximal vier Tiere eine Fressstelle teilen. Ausgenommen hiervon sind die Abruffütterung und die Fütterung am Breiautomaten.
Nicht mehr zulässig ist die tagesrationierte Fütterung, bei der sich z.B. zwei Schweine einen Fressplatz teilen. Weitere Details zur neuen HaltungsVO lesen Sie im Interview ab Seite S4 in dieser Ausgabe.
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Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist zwar verabschiedet worden. Dennoch herrscht bei Landwirten zu der ein oder anderen Detailfrage noch Verunsicherung. Das gilt z.B. bei der Frage zum Tier-Fressplatzverhältnis in der Ferkelaufzucht und Mast. Wie Karin Müller, Geschäftsführerin der Schweinespezialberatung Schleswig-Holstein gegenüber top agrar erklärt, gilt Folgendes:
Schweine müssen bei rationierter Fütterung gleichzeitig fressen können.
Bei ad libitum-Fütterung dürfen sich maximal vier Tiere eine Fressstelle teilen. Ausgenommen hiervon sind die Abruffütterung und die Fütterung am Breiautomaten.
Nicht mehr zulässig ist die tagesrationierte Fütterung, bei der sich z.B. zwei Schweine einen Fressplatz teilen. Weitere Details zur neuen HaltungsVO lesen Sie im Interview ab Seite S4 in dieser Ausgabe.