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Heftige Kritik am Entwurf der TA-Luft

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Genehmigung von Stallbauten zeichnet sich eine Verschärfung der Immissionsvorschriften ab.Denn das Bundeskabinett hat inzwischen der Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft)zugestimmt.Jetzt wird im Bundesrat über den Entwurf beraten.Kritik hagelt es vor allem aus den neuen Bundesländern,die sich für eine Überarbeitung des Entwurfes stark machen.Umweltminister Trittin hat jedoch angekündigt,dass er den jetzigen Entwurf der TA-Luft noch in dieser Legislaturperiode verabschieden will. Von der geplanten Verschärfung betroffen sind zunächst alle nach dem BImSch-Gesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen.Hierzu zählen auch die neu BImSch-pflichtig gewordenen Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) und über 2 GV pro ha.Für Schweinehalter sind dabei besonders die zusätzlichen Auflagen zur Verminderung der Ammoniak-Belastungen problematisch.So ist in Gemeinden mit einem Viehbesatz von mehr als 2 GV/ha eine Überprüfung der Ammoniak-Austräge aus Tierställen vorgesehen.Hierdurch können sich die Genehmigungskosten um bis zu 10 000 Euro erhöhen.Wird eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt,kann der Einbau von Abluftfiltern oder höheren Schornsteinen gefordert werden. Neu in die TA-Luft integriert wurden auch Vorschriften zur Minderung der Staubbelastung.Demnach kann bei Ställen mit einem Staubaustrag von mehr als 0,1 kg/Stunde,das entspricht z.B.rund 900 Mastplätzen,zukünftig eine Überprüfung der Staubimmissionen vorgeschrieben werden.Fachleute kritisieren,dass es hierfür bisher keine zuverlässigen Erfassungsmethoden gibt.Zudem dürften die Kosten der Messungen den Rahmen vieler Bauvorhaben sprengen. Neben den zusätzlichen Immissionsprüfungen wurden pauschale Abstandsregelungen neu festgelegt.So soll unter anderem in Zukunft ein Mindestabstand von 150 Metern zu empfindlichen Ökosystemen wie z.B.Wäldern gelten.

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