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Isofluran – die Krux mit dem Sachkundenachweis

Lesezeit: 5 Minuten

Durch Corona ziehen sich die Isofluran-Schulungen in die Länge. Etliche Sauenhalter werden deshalb am 1. Januar noch keinen Sachkundenachweis haben. Über die Folgen sprach top agrar mit Dr. Ines Spiekermeier und Jakob Aundrup vom Schweinegesundheitsdienst Niedersachsen.


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Viele Ferkelerzeuger besitzen inzwischen ein Narkosegerät für die Ferkelkastration. Sie dürfen es aber noch nicht allein anwenden, weil der Sachkundenachweis noch fehlt. Wie weit sind die Schulungen in Niedersachsen?


Aundrup: Wir haben so schnell wie möglich begonnen. Bereits einen Tag, nachdem das niedersächsische Landwirtschaftministerium den Schweinegesundheitsdienst (SGD) der Landwirtschaftskammer am 26. Mai als Schulungseinrichtung für den Isofluran-Sachkundenachweis anerkannt hat, sind wir mit der ersten theoretischen Schulung gestartet.


Bis zum Jahresende werden wir in Niedersachsen in 36 Kursen über 1000 Landwirte theoretisch geschult haben. Damit ist die Nachfrage aber längst nicht gedeckt. Für das Jahr 2021 sind weitere Kurse geplant.


Die Schulungen gliedern sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Wie weit sind Sie mit dem zweiten, praktischen Abschnitt?


Spiekermeier: Nachdem die Anwärter für den Sachkundenachweis den Theorieteil erfolgreich abgeschlossen haben, starten sie in die Praxisphase. Hier müssen sie unter Anleitung und ständiger Aufsicht ihres Hoftierarztes entweder 200 Ferkel oder mindestens zwei Monate lang alle Ferkel unter Isoflurannarkose kastrieren.


Die Praxisphase dient dazu, die erworbenen theoretischen Grundlagen in der Praxis am Ferkel zu vertiefen. Schwerpunkte sollten dabei die klinische Untersuchung der Tiere auf ihre Narkosefähigkeit, die Überwachung der Narkose und die Beurteilung der Narkosetiefe sein. Auch der Arbeitsschutz darf nicht zu kurz kommen.


Nachdem der Hoftierarzt die absolvierte Praxisphase bescheinigt hat, können sich die Landwirte dann zur praktischen Prüfung anmelden. Die Anmeldung kann wahlweise über die Erzeuger- und Beratungsgemeinschaften, über die Tierarztpraxen oder auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erfolgen.


Was wird geprüft und wer führt die praktische Prüfung durch?


Aundrup: In Niedersachsen finden die praktischen Prüfungen gruppenweise auf den Betrieben der Personen statt, die den Sachkundenachweis erwerben wollen. Unter Beachtung der Biosicherheit und der aktuellen Coronaregeln dürfen derzeit aber maximal fünf Prüflinge pro Termin teilnehmen. Das zieht diese Prüfungen leider unheimlich in die Länge.


Hinzu kommt, dass die praktischen Prüfungen in den meisten Landkreisen vom Schweinegesundheitsdienst durchgeführt werden, den die zuständigen Veterinärbehörden damit beauftragt haben. Die personellen Kapazitäten des SGD sind jedoch begrenzt. Niedersachsenweit sind wir mit sechs Tierärzten unterwegs. Dabei müssen wir das gesamte Kammergebiet abdecken, vom östlich gelegenen Landkreis Uelzen bis zur Grafschaft Bentheim.


Ist das Pensum bei mehr als 1000 Schulungsteilnehmern in diesem Jahr überhaupt noch zu stemmen?


Spiekermeier: Nein, das ist bereits absehbar. Denn bislang haben in Niedersachsen erst 200 Bewerber den praktischen Teil des Sachkundenachweises erfolgreich absolviert.


Das liegt zum Teil auch daran, dass die Narkosegeräte coronabedingt später als ursprünglich geplant zertifiziert und ausgeliefert werden konnten. Viele Sauenhalter haben ihre Narkosegeräte erst im vierten Quartal 2020 bekommen. Wir gehen jedoch davon aus, dass die meisten Käufer ihre Isoflurangeräte bis Jahresende erhalten werden (siehe Zusatzinfo zur Geräte-Verfügbarkeit auf Seite S8).


Selbstständig mit dem Narkosegerät arbeiten darf der Landwirt aber erst, wenn er auch die praktische Prüfung absolviert und den Sachkundenachweis erhalten hat. Wie sollen sich Landwirte verhalten, die am 1. Januar zwar ein Narkosegerät, aber noch keinen Sachkundenachweis besitzen?


Spiekermeier: Bis zum Erhalt des Sachkundenachweises darf die Isoflurannarkose nur in Anwesenheit eines Tierarztes erfolgen. Das stellt viele Praxen vor große personelle und zeitliche Herausforderungen. Deshalb sollte man die Termine für die Praxisphase rechtzeitig mit dem Hoftierarzt vereinbaren.


Ferkelerzeuger ohne Sachkundenachweis können nur versuchen, ihre Kastrationstermine mit der Praxisphase bzw. der praktischen Prüfung zu verknüpfen oder sie mit einem ohnehin fälligen Bestandsbesuch zu kombinieren. Auch hier gilt: Für die Terminplanung zur praktischen Prüfung sollte man frühzeitig mit dem Schweinegesundheitsdienst Kontakt aufnehmen!


Ein vorübergehendes Ausweichen auf die Injektionsnarkose mit Ketamin und Azaperon stellt für Betriebe, die bereits ein Narkosegerät erworben haben, keine wirkliche Alternative dar. Denn auch hier muss der Hoftierarzt anwesend sein. Und auch ein vorübergehender Kastrationsverzicht ist leider keine Lösung. Denn unkastrierte Ferkel, die dann als Eber gemästet oder immunokastriert werden, finden aufgrund des coronabedingten Überangebots am Ferkelmarkt zurzeit nur schwer einen Käufer.


Wer stellt den Sachkundenachweis aus und welche Unterlagen müssen dazu eingereicht werden?


Aundrup: Der Antrag muss beim Veterinäramt des Landkreises gestellt werden, in dem sich der Wohnort des Antragstellers befindet. Der Ablauf des Verfahrens in Niedersachsen und die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, sind in einer Übersicht zusammengefasst, die Interessenten unter „www.topagrar.com/sachkunde2021“ herunterladen können.


Neben den Teilnahme- und Prüfungsbescheinigungen muss der Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein und nachweisen, dass er eine Ausbildung oder einen Studiengang absolviert hat, in dem er den Umgang mit Ferkeln erlernt hat. Hier genügt eine Kopie des Gesellenbriefes oder des Studienabschlusses. Alternativ reicht es auch, wenn man nachweisen kann, dass man mindestens zwei Jahre lang in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Ferkelerzeugung gearbeitet hat.


Zusätzlich muss der Bewerber ein „reguläres Führungszeugnis“ vorlegen. Das Führungszeugnis beantragt man bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Internet. Wichtig ist jedoch, dass das rechtzeitig geschieht, denn die Bearbeitungszeit der Meldebehörden kann sechs bis acht Wochen dauern! ▶


henning.lehnert@topagrar.com

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