Die sogenannte Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) zur Ferkelkastration mit Isoflurannarkose durch den Tierhalter hat die nächste Hürde genommen. Das Bundeskabinett hat der Verordnung Ende Juli zugestimmt.
Die Narkose mit Isofluran sollen allerdings nur Personen mit einem Sachkundenachweis durchführen dürfen. Voraussetzungen dafür sind die Vollendung des 18. Lebensjahres, eine Fachausbildung bzw. ein einschlägiges Studium oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung im Umgang mit Ferkeln. Für den Nachweis müssen laut Entwurf ein theoretischer Lehrgang und eine praktische Prüfung absolviert werden.
Jetzt muss noch der Bundesrat der FerkBetSachkV zustimmen. Dies ist für den 20. September geplant. Spätestens am 16. Dezember 2019 soll die Verordnung dann endgültig in Kraft treten.
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Die sogenannte Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) zur Ferkelkastration mit Isoflurannarkose durch den Tierhalter hat die nächste Hürde genommen. Das Bundeskabinett hat der Verordnung Ende Juli zugestimmt.
Die Narkose mit Isofluran sollen allerdings nur Personen mit einem Sachkundenachweis durchführen dürfen. Voraussetzungen dafür sind die Vollendung des 18. Lebensjahres, eine Fachausbildung bzw. ein einschlägiges Studium oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung im Umgang mit Ferkeln. Für den Nachweis müssen laut Entwurf ein theoretischer Lehrgang und eine praktische Prüfung absolviert werden.
Jetzt muss noch der Bundesrat der FerkBetSachkV zustimmen. Dies ist für den 20. September geplant. Spätestens am 16. Dezember 2019 soll die Verordnung dann endgültig in Kraft treten.