Am 1. Januar 2021 startet die Initiative Tierwohl (ITW) in die dritte Runde. Ab sofort können sich Schweinehalter bei ihrem Bündler und auf der Webseite (www.initiative-tierwohl.de) informieren. Die wichtigste Änderung betrifft die Auszahlungsmodalitäten:
Mast: Der Finanzierungsfonds wird abgeschafft, es folgt eine Marktlösung. Dabei kauft der Schlachter die Tiere vom Mäster. Weitere Details dazu in der top agrar-Ausgabe 2/2020, Seite S4.
Ferkelerzeugung: Die Sauenhalter und Aufzüchter erhalten ihr Tierwohlentgelt zunächst aus einem Übergangsfonds. Dieser wird jährlich mit 30 Mio. € vom Lebensmitteleinzelhandel gespeist. Ab 2024 soll die Marktlösung auch für Ferkelerzeuger gelten. Konkrete Angaben gibt es nun zum Beschäftigungsmaterial. Der Einsatz von Raufutter, das separat zum Futter angeboten werden muss, ist Pflicht. Es darf in Intervallen gefüttert werden, muss aber in der überwiegenden Zeit des Tages zur Verfügung stehen. Neu ist zudem, dass ITW-Aufzüchter ihre Ferkel nur noch von ITW-Sauenhaltern beziehen dürfen. Zudem müssen sich Landwirte einmal jährlich fortbilden.
Für die Anmeldung gilt:
Teilnehmende Mäster und Ferkelerzeuger sowie Neueinsteiger im Bereich Mast können sich ab September 2020 anmelden.
Für neue Ferkelerzeuger und Aufzüchter startet die Anmeldung voraussichtlich im Februar 2021.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Am 1. Januar 2021 startet die Initiative Tierwohl (ITW) in die dritte Runde. Ab sofort können sich Schweinehalter bei ihrem Bündler und auf der Webseite (www.initiative-tierwohl.de) informieren. Die wichtigste Änderung betrifft die Auszahlungsmodalitäten:
Mast: Der Finanzierungsfonds wird abgeschafft, es folgt eine Marktlösung. Dabei kauft der Schlachter die Tiere vom Mäster. Weitere Details dazu in der top agrar-Ausgabe 2/2020, Seite S4.
Ferkelerzeugung: Die Sauenhalter und Aufzüchter erhalten ihr Tierwohlentgelt zunächst aus einem Übergangsfonds. Dieser wird jährlich mit 30 Mio. € vom Lebensmitteleinzelhandel gespeist. Ab 2024 soll die Marktlösung auch für Ferkelerzeuger gelten. Konkrete Angaben gibt es nun zum Beschäftigungsmaterial. Der Einsatz von Raufutter, das separat zum Futter angeboten werden muss, ist Pflicht. Es darf in Intervallen gefüttert werden, muss aber in der überwiegenden Zeit des Tages zur Verfügung stehen. Neu ist zudem, dass ITW-Aufzüchter ihre Ferkel nur noch von ITW-Sauenhaltern beziehen dürfen. Zudem müssen sich Landwirte einmal jährlich fortbilden.
Für die Anmeldung gilt:
Teilnehmende Mäster und Ferkelerzeuger sowie Neueinsteiger im Bereich Mast können sich ab September 2020 anmelden.
Für neue Ferkelerzeuger und Aufzüchter startet die Anmeldung voraussichtlich im Februar 2021.