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ITW: Startklar für Runde 3

Lesezeit: 5 Minuten

Die dritte Programmphase der Initiative Tierwohl bringt einige Neuheiten. Ausgeweitet wird die Nämlichkeit, zudem sind durchgängige Lieferketten vom Ferkel bis zum Schlachtschwein das Ziel. Der Startschuss fällt im Januar 2021.


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Jetzt steht es fest: Die Initiative Tierwohl (ITW) wird fortgesetzt und geht in die dritte Runde. Ein wichtiges Ziel der Beteiligten ist es, die Anzahl der ITW-Mastschweine von aktuell 12 Mio. noch einmal deutlich zu erhöhen – möglichst zu verdoppeln. Wie die Details der dritten Programmphase aussehen, stellt top agrar im folgenden Beitrag vor.


Laufzeit


Wann startet die dritte Programmphase und wie lange beträgt die Laufzeit?


Antwort: Die dritte Programmphase startet am 1. Januar 2021 und endet zum 31. Dezember 2023. Im Sommer 2020 wird mitgeteilt, wann sich Landwirte anmelden können.


Teilnehmer


Wer darf teilnehmen?


Antwort: Teilnahmeberechtigt sind zunächst weiterhin erst einmal inländische Betriebe. Im Laufe der dritte Programmphase soll auch ausländischen Landwirten die Teilnahme ermöglicht werden, sofern sie die ITW-Anforderungen erfüllen. Fest steht bereits jetzt, dass es keine Deckelung mehr bei der Anzahl der Betriebe geben wird. Die ITW rechnet damit, dass künftig deutlich mehr Betriebe benötigt werden, da der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) im nächsten Jahr große Teile seines Sortiments auf ITW-Ware umstellen will.


Auf Seiten der Abnehmer sollen neben den Unternehmen aus der Fleischwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel weiterhin gezielt Betriebe aus der Fleischverarbeitung sowie dem Großhandel und dem Gastgewerbe neu hinzugewonnen werden. Der erste Systemgastronom hat Ende 2019 seinen Vertrag mit der ITW geschlossen.


Kriterienkatalog


Welche Tierwohlkriterien müssen die Landwirte künftig erfüllen?


Antwort: Die bisherigen Wahlmöglichkeiten entfallen ersatzlos. Künftig gelten nur noch die in Übersicht 1 aufgelisteten Grund- bzw. Pflichtanforderungen. Die Kriterien können von der ITW während der Laufzeit angepasst werden, z.B. wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.


Honorierung


Wie sehen die Honorierung und die Abrechnungswege künftig aus?


Antwort: Der Finanzierungsfonds für die Mast wird abgeschafft, es folgt eine Marktlösung. Die Honorierung der zusätzlichen Tierwohlmaßnahmen erfolgt dabei auf Grundlage der in Übersicht 1 dargestellten Vergütungssätze. Für ITW-Mastschweine gibt es künftig einen gesonderten, fest vereinbarten Tierwohl-Preisaufschlag. Der Schlachter kauft vom Mäster Tiere und bezahlt dafür einen Bonus, der auf der Abrechnung gesondert ausgewiesen wird. Der LEH überweist dem Schlachtunternehmen wiederum einen bilateral vereinbarten Aufpreis (siehe Übersicht 2).


Ferkelerzeugung


Wie wird die Ferkelerzeugung in das Konzept eingebunden?


Antwort: Die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht werden künftig als Ferkelerzeugung zusammengefasst. Darüber hinaus sollen verstärkt durchgängige Lieferketten zwischen Ferkelerzeugern und Mästern aufgebaut werden, um die Markteinführung der Nämlichkeit zu unterstützen. Künftig soll nicht mehr nur das Mastschwein einen ITW-Stempel tragen, sondern auch das Ferkel.


Der Mehraufwand der Ferkelerzeuger wird über einen Umstellungsfonds vergütet. Diesen speisen die beteiligten Lebensmittelunternehmen mit 2 Cent je verkauftem Kilo Schweinefleisch/-artikeln. Das Geld wird voraussichtlich für 14 Mio. ITW-Ferkel pro Jahr ausreichen, derzeit sind es rund 6 Mio. ▶


Im Jahr 2022 wird geprüft, ob zusätzliche Anreize für Ferkelerzeuger zur Schließung der Lieferketten notwendig sind. Dieser Fall könnte eintreten, wenn sich bis dahin zu wenig Ferkelerzeuger beteiligen. Ab 2024 soll es dann keinen Umstellungsfonds mehr geben, dann soll auch die Ferkelerzeugung in die Marktlösung eingebunden sein.


Kontrollen


Welche Audits sind geplant?


Antwort: Neben dem Erstaudit zum Start folgen zwei Bestätigungsaudits. Das erste bis zum Ende des auf das Erstaudit folgenden Kalenderjahres, das zweite in den letzten beiden Monaten der Programmteilnahme. Der Landwirt wird maximal 24 Stunden zuvor über den Betriebsbesuch informiert. Einmal pro Jahr erfolgt ein unangekündigter Bestandscheck. Sonderaudits sind jederzeit möglich und werden anlassbezogen festgelegt. Fällt der Betrieb durch, kann die Zertifizierung wiederholt werden. Die neuerliche Teilnahme ist bei Bestehen möglich.


Nämlichkeit


Wird die Nämlichkeit, die besagt, dass Fleisch mit ITW-Logo von einem teilnehmenden Betrieb stammen muss, sofort Pflicht?


Antwort: Nein, der Handel kann die Nämlichkeit schrittweise einführen. Ab Juli 2021 haben sich die teilnehmenden Handelsunternehmen dann dazu verpflichtet, ihr Warenangebot bei Schweinefleisch natur inklusive Aktionsware in den Sortimenten Schinken-, Nacken-, Kotelett-, Schulter- und Bauchartikel so weit als möglich auf ITW-Ware umzustellen. Bis Ende 2021 wird geprüft, inwieweit man das gesamte Sortiment an Schweinefleisch und Fleischwaren auf ITW-Ware umstellen kann, also auch Wurstwaren. Der Verkauf von ITW-Wurst ist wichtig, um das System weiter finanzieren zu können, weil die Kosten dadurch auf mehr Anteile vom Schlachtkörper verteilt werden können.


Mittelfristig soll Ware nur noch dann als ITW-Ware gekennzeichnet werden dürfen, wenn alle – auch der Ferkelerzeuger – am Programm teilnehmen.


Markenfleischprogramme


Dürfen sich Betriebe beteiligen, die auch an anderen Markenfleisch- oder Tierwohlprogrammen teilnehmen?


Antwort: Ja, das ist möglich, sofern sie mindestens die Vorgaben der ITW erfüllen. Für Ferkelerzeuger aber gilt: Sie erhalten während der Umstellungsphase nur ein Tierwohlentgeld aus dem Umstellungsfonds für Maßnahmen, die nicht bereits über andere Programme entlohnt werden. So sollen Doppelzahlungen vermieden werden.


Kündigung


Kann die Branchenvereinbarung vorzeitig gekündigt werden?


Antwort: Nein, das ist ausgeschlossen. Die Branchenvereinbarung ist das Bekenntnis des LEH, der Fleischwirtschaft und der Landwirtschaft zur ITW und soll einen verlässlichen Rahmen für die Fortführung geben.


marcus.arden@topagrar.com


andreas.beckhove@topagrar.com

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