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Lesezeit: 6 Minuten

Über die ASP-Bekämpfung in Brandenburg sprach top agrar mit der Leiterin des Landeskrisenstabs, Staatsekretärin Anna Heyer-Stuffer.


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Das ASP-Geschehen breitet sich in Brandenburg weiter aus. Wie beurteilen Sie die aktuelle Lage?


Heyer-Stuffer: Die Lage ist ernst, denn sie betrifft die Landwirtschaft in ganz Deutschland. Bei vielen Landwirten geht es um massive wirtschaftliche Einbußen, möglicherweise sogar um die Existenz. Alle Verantwortlichen in Brandenburg arbeiten deshalb mit Hochdruck daran, die Afrikanische Schweinepest so schnell wie möglich einzudämmen. Wir haben zurzeit (Stand: 19.10.20) zwei Kernzonen eingerichtet: Eine um die Fundorte in den Landkreisen Spree-Neiße sowie Oder-Spree und eine weitere nördlich im Landkreis Märkisch-Oderland. Alle bislang vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigten ASP-Fälle wurden innerhalb dieser beiden Kernzonen gefunden. Entscheidend ist, dass die Hausschweinebestände bisher frei von ASP sind. Das muss auch so bleiben.


Der Elektrozaun um die beiden Kernzonen wird stark kritisiert. Er stelle für die Wildschweine kein Hindernis dar. Ist er eine Fehlinvestition?


Heyer-Stuffer: Nein, diese mobilen Wildschutzzäune werden seit Jahren erfolgreich gegen Wildschweine eingesetzt, z.B. beim Deichschutz. Auch Tschechien hat 2017 im Kampf gegen die ASP mit den mobilen Elektrozäunen gute Erfahrungen gemacht. Sie sind zur ersten Absicherung eines ASP-Fundortes die beste Wahl. Allerdings wurden Zaunabschnitte in den letzten Wochen immer wieder mutwillig zerstört und Batterien gestohlen.


Rund um das erste Kerngebiet wird zurzeit eine „Weiße Zone“ eingerichtet? Was ist hier geplant?


Heyer-Stuffer: Neben der intensiven Fallwildsuche und Bergung der Kadaver ist dies die zweite Säule unserer Bekämpfungsstrategie. Wir werden um das erste Kerngebiet einen mindestens fünf Kilometer breiten Streifen mit zwei festen Zäunen absichern. Der innere stabile Zaun, der die Kernzone umgibt, ist etwa 40 km und der äußere Zaun mehr als 50 km lang.


Die „Weiße Zone“ dazwischen weist eine Fläche von etwa 250 Quadratkilometern auf. Sie wurde bereits nach Fallwild abgesucht. Sobald die Einzäunung fertig ist, wird der Wildschweinebestand darin stark reduziert. Dieses Vorgehen hat sich auch in Belgien hervorragend bewährt.


Welche Maßnahmen sind für das jetzt deutlich vergrößerte Gefährdete Gebiet und die Pufferzone geplant?


Heyer-Stuffer: Im Gefährdeten Gebiet besteht ein vorläufiges generelles Jagdverbot, um Schwarzwild am Standort zu halten. Ganz wichtig ist die permanente Fallwildsuche, um eine mögliche Ausbreitung der ASP früh zu erkennen und unverzüglich handeln zu können.


Das vorläufige Nutzungsverbot für land- und forstwirtschaftliche Flächen, das ebenfalls ein Verschleppen des ASP-Erregers verhindern soll, wird von den Landkreisen sukzessive wieder aufgehoben. Darüber hinaus werden die Hausschweinehaltungen im Gefährdeten Gebiet auf Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen kontrolliert.


In der Pufferzone erfolgt eine verstärkte Kadaversuche. Alle erlegten, verendeten und verunfallten Wildschweine werden virologisch untersucht. In dieser Zone wird Schwarzwild verstärkt durch Einzeljagd und Fallenjagd reduziert, Bewegungsjagden sind verboten.


Wie weit ist der Bau eines festen, wildschweinsicheren Zaunes entlang der deutsch-polnischen Grenze?


Heyer-Stuffer: Der Bau des festen Zaunes, der ein weiteres Einwandern von ASP-infizierten Wildschweinen aus Westpolen verhindern soll, geht zügig voran. In den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree stehen bereits rund 30 km Zaun. Selbst ein fester Zaun ist jedoch kein Allheilmittel. Die Tierseuche kann auch von Menschen über sehr weite Strecken verbreitet werden.


Warum wurde mit diesem Zaunbau nicht schon früher begonnen?


Heyer-Stuffer: Brandenburg hat sich seit Ende 2019 für eine „Weiße Zone“ mit je einem festen Zaun auf deutscher und auf polnischer Seite eingesetzt. So ein Vorhaben kann aber nur der Bund mit der polnischen Regierung aushandeln. Es gab Gespräche, Polen hat das Vorhaben jedoch abgelehnt.


Für einen vorbeugenden festen Zaun auf deutscher Seite fehlte zudem die Rechtsgrundlage. Mit der amtlichen Feststellung der ASP bei Wildschweinen in Brandenburg und der Einrichtung von Restriktionszonen ist die Grundlage jetzt gegeben.


Den besten Schutz bietet nach wie vor ein doppelter Zaun und eine „Weiße Zone“. Deshalb wird das BMEL die Verhandlungen mit Polen jetzt wieder aufnehmen.


Wer wird den Zaunbau finanzieren?


Heyer-Stuffer: Das Land Brandenburg stellt in diesem Jahr 6 Mio. € aus dem Landeshaushalt für den Bau von festen Wildschutzzäunen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um sogenannte außerplanmäßige Ausgaben. Ich bin aber auch froh, dass auf der Agrarministerkonferenz von den Ländern ein Katalog zur solidarischen Finanzierung der Maßnahmen gegen die ASP beschlossen wurde. Die Bekämpfung der ASP ist eine nationale Aufgabe. Hier ist auch der Bund in der Pflicht. Zudem werden wir bei der EU eine Kofinanzierung für den Zaunbau beantragen.


Die Seuchenbekämpfung liegt in der Hand der Landkreise. Wäre es nicht sinnvoller, sie zentral auf Landesebene zu koordinieren?


Heyer-Stuffer: Die Umsetzung der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, die im Tierseuchenalarm- und Bekämpfungsplan des Landes Brandenburg festgelegt sind, ist Aufgabe der Landkreise und Kreisfreien Städte. Der Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes unterstützt die Kreise fachlich, insbesondere bei den epidemiologischen Ermittlungen, aber auch bei den Bekämpfungsmaßnahmen.


Es gibt viele lokale Besonderheiten, die die Verantwortlichen vor Ort am besten kennen. Man kann eine derartige Tierseuche nicht allein vom Schreibtisch in Potsdam aus bewältigen. Wir brauchen auch die etablierten Strukturen und die Ortskenntnisse aus den Landkreisen.


Die Gesamtkoordination aller Bekämpfungsmaßnahmen obliegt dem Land. Das Landeskrisenzentrum in Potsdam führt täglich Telefonschalten mit den betroffenen Kreisen. Vor Ort in Eisenhüttenstadt haben wir zudem eine Technische Einsatzleitung eingerichtet, die operative Maßnahmen wie den Zaunbau koordiniert. Und im Landeskrisenstab treffen wir alle strategischen Entscheidungen für das gesamte Land.


Wie viele Schweinehalter befinden sich in den Restriktionszonen?


Heyer-Stuffer: In allen bisher (Stand: 19.10.20) eingerichteten Restriktionszonen befinden sich insgesamt 311 Betriebe mit 85692 Schweinen. Davon liegen in den Kerngebieten zwölf Betriebe mit 3938 Schweinen, im Gefährdeten Gebiet 152 Betriebe mit 33283 Tieren und in der Pufferzone insgesamt 98 Betriebe mit 20580 Schweinen.


In den von den Sperren betroffenen Ställen werden die Mastschweine immer schwerer und die Flatdecks platzen aus allen Nähten. Wie wollen Sie das Problem lösen?


Heyer-Stuffer: Unser Agrarminister Axel Vogel steht mit Schlachtbetrieben in anderen Bundesländern in intensivem Austausch, damit Schweine aus betroffenen Ställen dort geschlachtet werden können.


henning.lehnert@topagrar.com

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