Die Auslegung der ohnehin gravierenden Haltungsvorgaben ist im Handbuch der Amtsveterinäre zum Teil sehr eng gefasst – beispielsweise hinsichtlich der Menge der Beschäftigungseinrichtungen, der Regelungen zur Sensorfütterung oder zur Größe des Ferkelnests.
Klar ist, je nach Vorgabe sind unterschiedliche Umsetzungsfristen einzuhalten. Und trotzdem sollte niemand überstürzt und unüberlegt investieren! Denn bevor es an die Planung und Umsetzung der weitreichenderen Vorgaben mit längeren Fristen geht (insbesondere zum Deckzentrum und Abferkelbereich), muss klar sein, in welche Richtung der eigene Betrieb weiterentwickelt werden soll: Ist die Teilnahme an Tierwohlprogrammen geplant? Könnten trotz der Anpassungen bei Bedarf Kriterien einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung umgesetzt werden – z.B. längere Säugezeiten und ein Außenklimareiz?
Damit es nicht zu Fehlinvestitionen kommt, sollten Sie Schnellschüsse unbedingt vermeiden! Auch mögliche Förderfristen dürfen nicht zum vorschnellen Handeln verleiten. Konkret stehen auch weitere große Herausforderungen wie der Kupierverzicht an, die zu berücksichtigen sind. Deshalb sollte es nicht allein um die Erfüllung der gesetzlichen Mindestvorgaben z.B. zur Beschäftigung gehen, sondern auch darum, wie Aggressionen und Schwanzbeißen wirksam begrenzt werden können.
Neben der Wirtschaftlichkeit müssen Schweinehalter darauf achten, dass die Systeme im Stall funktionieren, zugleich aber auch arbeitswirtschaftlich bewältigt werden können. Gerade letzteres darf nicht unterschätzt werden.
Es kann also z.B. sinnvoll sein, direkt auf teurere, automatisierte Systeme zu setzen, um organische Materialen in den Stall zu bringen. Das richtige Vorgehen ist für jeden Betrieb unterschiedlich und muss deshalb sorgfältig überlegt sein.
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Die Auslegung der ohnehin gravierenden Haltungsvorgaben ist im Handbuch der Amtsveterinäre zum Teil sehr eng gefasst – beispielsweise hinsichtlich der Menge der Beschäftigungseinrichtungen, der Regelungen zur Sensorfütterung oder zur Größe des Ferkelnests.
Klar ist, je nach Vorgabe sind unterschiedliche Umsetzungsfristen einzuhalten. Und trotzdem sollte niemand überstürzt und unüberlegt investieren! Denn bevor es an die Planung und Umsetzung der weitreichenderen Vorgaben mit längeren Fristen geht (insbesondere zum Deckzentrum und Abferkelbereich), muss klar sein, in welche Richtung der eigene Betrieb weiterentwickelt werden soll: Ist die Teilnahme an Tierwohlprogrammen geplant? Könnten trotz der Anpassungen bei Bedarf Kriterien einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung umgesetzt werden – z.B. längere Säugezeiten und ein Außenklimareiz?
Damit es nicht zu Fehlinvestitionen kommt, sollten Sie Schnellschüsse unbedingt vermeiden! Auch mögliche Förderfristen dürfen nicht zum vorschnellen Handeln verleiten. Konkret stehen auch weitere große Herausforderungen wie der Kupierverzicht an, die zu berücksichtigen sind. Deshalb sollte es nicht allein um die Erfüllung der gesetzlichen Mindestvorgaben z.B. zur Beschäftigung gehen, sondern auch darum, wie Aggressionen und Schwanzbeißen wirksam begrenzt werden können.
Neben der Wirtschaftlichkeit müssen Schweinehalter darauf achten, dass die Systeme im Stall funktionieren, zugleich aber auch arbeitswirtschaftlich bewältigt werden können. Gerade letzteres darf nicht unterschätzt werden.
Es kann also z.B. sinnvoll sein, direkt auf teurere, automatisierte Systeme zu setzen, um organische Materialen in den Stall zu bringen. Das richtige Vorgehen ist für jeden Betrieb unterschiedlich und muss deshalb sorgfältig überlegt sein.