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Jetzt sind die Bauämter am Zug

Lesezeit: 3 Minuten

Die hessische Staatsministerin Priska Hinz drängt darauf, dass die jetzt ermittelten Emissionswerte für frei belüftete Ställe in die neue TA Luft eingearbeitet werden.


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Warum hat das Land Hessen ein Emissionsgutachten in Auftrag gegeben, wäre das nicht Aufgabe des Bundes gewesen? Schließlich ist der für Fragen des Emissionsschutzes (Bundesemissionsschutzrecht) zuständig.


Hinz: Die hessische Landesregierung will mit ihrem Vorstoß erreichen, dass endlich Klarheit darüber herrscht, wie groß die Emissionen in frei belüfteten Schweineställen tatsächlich sind. Wir brauchen die Werte jetzt, weil die TA Luft derzeit überarbeitet wird.


Auch für die Landwirte sind die Ergebnisse wichtig. Denn sie wollen Planungssicherheit und sie dürfen im Genehmigungsverfahren nicht mehr benachteiligt werden, wenn sie einen Außenklimastall bauen wollen.


Warum verweigern die Behörden bislang die Genehmigung?


Hinz: Das Kernproblem der Genehmigungsbehörden ist, dass sie keine belastbaren Zahlen zur Hand haben, mit denen sie rechnen können. Diese Situation ist vor allem aus Sicht des Tierschutzes höchst unbefriedigend, da Außenklimaställe und Stallsysteme mit Auslauf ins Freie für das Tierwohl deutliche Vorteile bieten. Wir müssen endlich zu einer Güterabwägung zwischen Tier- und Umweltschutz kommen.


Planen Sie weitere Messungen?


Hinz: Nein, denn jetzt laufen Messungen auf Bundesebene. Im Rahmen des Projekts „Ermittlung von Emissionsdaten für die Beurteilung der Umweltwirkungen der Nutztierhaltung“ (EmiDaT) sammelt man derzeit weitere Daten aus frei belüfteten Ställen.


Welche Schlüsse ziehen Sie aus den Ergebnissen des von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtens?


Hinz: Dank unserer Initiative haben wir erstmals zuverlässige Emissionsdaten von frei belüfteten Stalltypen vorliegen. Die Werte zeigen, dass der Stalltyp und das Management großen Einfluss auf die Höhe der Emissionen haben. Und die gewonnenen Daten belegen zweifelsfrei, dass frei belüftete Ställe Emissionswerte aufweisen, die sogar deutlich unter denen geschlossener, zwangsbelüfteter Ställe liegen.


Damit sollte unseres Erachtens nach die bisherige Praxis vieler Bauämter, Offenfrontställe per se als emissionsträchtiger einzustufen als geschlossene Ställe, so nicht mehr aufrechterhalten werden. Jetzt sind die Bauämter am Zug, sie sollten die Erkenntnisse bei der Baugenehmigung berücksichtigen.


Was können Sie als Landesministerin tun, damit Behörden frei belüftete Ställe künftig genehmigen? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie?


Hinz: Wir werden die hessischen Baubehörden gezielt ansprechen und über die Messwerte informieren. Außerdem sollen die gewonnenen Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Beratung einfließen. Gleichzeitig möchten wir die Landwirte ermutigen, in zukunftsorientierte Ställe zu investieren, die Tierwohl und Umweltschutz vereinen.


Sehen Sie Chancen, dass Ihre Messwerte bundesweit anerkannt und in die Novelle der TA Luft einfließen?


Hinz: Wir werden dafür sorgen, dass die Werte in die Diskussionen um die Novelle der TA Luft verstärkt einfließen. Das ist umso wichtiger, weil der aktuelle Entwurf der TA Luft schon heute Abwägungsmöglichkeiten für die Behörden bei Verfahren vorsieht, die nachweislich dem Tierwohl dienen.


Der Umbau von konventionellen Ställen zu Tierwohlställen mit Auslauf, planbefestigten Liegeflächen usw. kostet viel Geld. Welche Fördermöglichkeiten gibt es?


Hinz: Das Land Hessen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe jährlich mit 13 Mio. € durch einzelbetriebliche Projektförderungen. Für die Umstellung auf Laufstallhaltung bei Rindern oder für den Umbau der Haltung von Sauenställen mit Kastenständen auf Gruppenhaltung erhalten Landwirte derzeit Zuschüsse in Höhe von bis zu 30% der Investitionskosten. Bauen die Landwirte Ställe mit besonders tiergerechter Haltung, kann sich die Förderung auf bis zu 40% erhöhen.

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