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Kabinett beschließt staatliches Tierwohllabel

Lesezeit: 1 Minuten

Anfang September hat sich das Bundeskabinett auf die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft geeinigt. Die Verwendung der dreistufigen Kennzeichnung soll freiwillig sein, jedoch an die Erfüllung bestimmter Kriterien bei Haltung, Transport und Schlachtung gebunden sein. Die Details dazu sollen in einer Verordnung geregelt werden. Zudem muss der Bundestag noch zustimmen.


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Da die Zeit zur Erarbeitung einer von vielen Seiten geforderten, verpflichtenden Kennzeichnung nicht reiche, soll zunächst mit einem freiwilligen Label begonnen werden. Die Bundesregierung hat jedoch zugesagt, sich weiter für eine verpflichtende, EU-weit geltende Kennzeichnung einzusetzen. Um die Akzeptanz des neuen Labels zu verbessern, will der Bund die Markteinführung mit 70 Mio. € unterstützen. Allein für das nächste Haushaltsjahr sind 20 Mio. € vorgesehen.


Unterdessen hagelt es nicht nur aus der Opposition heftig Kritik am geplanten Label. NRW-Bauernpräsident Johannes Röring und die ISN bemängeln, dass ein schlüssiges Gesamtkonzept fehle. Es müssten erst einmal genehmigungsrechtliche Hürden und Zielkonflikte zwischen Tier- und Umweltschutz beseitigt werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat zugesagt, dass man im Baurecht und bei der TA Luft die nötigen Anpassungen vornehmen werde.

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