Die Entscheidung darüber, wie Sauen im Deckzentrum künftig gehalten werden müssen, wird aller Voraussicht nach nicht mehr in diesem Jahr fallen. Nachdem Niedersachsen mit seiner Bundesratsinitiative gescheitert ist, sehen Experten gute Chancen, dass das von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt vorgelegte Eckpunktepapier nach der Bundestagswahl als Grundlage für eine neue Verordnung herangezogen wird. Das Eckpunktepapier sieht Folgendes vor:
- Fixierung der Sauen im Kastenstand für maximal acht Tage bis zum Ende der Rausche.
- 15 Jahre Übergangsfrist für bestehende Betriebe, wenn vor Ablauf von 10 Jahren ein verbindliches Umbaukonzept vorgelegt wird. Für Härtefälle weitere zwei Jahre Übergangsfrist.
- Die Länge und Breite der Kastenstände soll sich künftig an der Schulterhöhe der Sauen orientieren: Bis 70 cm Schulterhöhe wird eine Kastenstandbreite von 60 cm vorgeschlagen, bei 81 bis 90 cm Schulterhöhe sollen es 75 cm sein. Für sehr große Sauen mit über 91 cm Schulterhöhe sind 85 cm Breite im Gespräch.
- Klar formuliert hat das BMEL in seinem Vorschlag die Anforderungen an Kastenstände während der Übergangszeit. Die Stände müssen demnach so beschaffen sein, dass sich die Sauen nicht verletzen können und jedes Tier ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf ausstrecken kann.
Als Nächstes wird sich die Agrarministerkonferenz Ende September mit dem Thema beschäftigen und über das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beraten. Danach wird ein Verordnungstext geschrieben.