Für die Kastration müssen männliche Ferkel ab 2019 nicht komplett betäubt werden, es reicht eine örtliche Schmerzausschaltung. Und die wiederum darf der Landwirt selbst durchführen. So geht es zumindest aus einem Rechtsgutachten hervor, das der Bayerische Bauernverband (BBV) und andere Organisationen kürzlich in Auftrag gegeben haben. Laut BBV stehe neben Ebermast, Improvac-Behandlung und Isofluran-Narkose somit eine vierte Kastrations-Alternative zur Verfügung, die sich auch für kleinere Sauenherden eigne.
Das Problem ist jedoch: Für die lokale Betäubung ist in Deutschland bisher nur der Wirkstoff Procain zugelassen. Das wesentlich wirksamere Lidocain (s. top agrar 2/2017, Seite S21) dagegen darf derzeit nur bei Hunden, Katzen und Pferden eingesetzt werden. Der BBV appelliert daher an das Bundeslandwirtschaftsministerium, Gelder für die Lidocain-Forschung bereitzustellen, um bis 2019 noch eine Zulassungserweiterung zu erreichen.