Das ab 2019 geltende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration wird in der süddeutschen Ferkelproduktion einen enormen Strukturbruch auslösen. Vor allem kleinere und mittlere Betriebe werden aufgrund der Mehrkosten aus der Produktion aussteigen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das kürzlich von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, der LSZ Boxberg und der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) vorgelegt wurde.
Die Experten gehen davon aus, dass der Anteil an Jungeberfleisch in Süddeutschland aufgrund der speziellen Vermarktungswege mittelfristig nur 10 bis 20% betragen wird. 60 bis 80% der männlichen Ferkel müssten weiter kastriert werden, allerdings mit Betäubung. Die Mehrkosten dafür schätzt man auf rund 13 Mio. € pro Jahr.
Um die deutschen Ferkelerzeuger zu schützen, müssten für Importferkel, die ins QS-System geliefert werden, die gleichen Auflagen zur Betäubung gelten wie für deutsche Herkünfte. Ansonsten würden noch mehr unbetäubt kastrierte und dadurch billigere Ferkel aus dem Ausland importiert. Bis zu 35% der bayerischen und 26% der baden-württembergischen Ferkelerzeuger müssten dann das Handtuch werfen.
Um die Auswirkungen für die Ferkelerzeuger im Süden abzupuffern, schlagen die Experten vor:
- Ausbau von Regionalprogrammen (GQ-Bayern, QZ-BW) mit der Pflicht, süddeutsche Ferkel zu verwenden.
- Die Betäubung darf vom Landwirt oder einer Fachkraft für Narkosemittel angewendet werden.
- Es muss ein Kastrationsverfahren gefunden werden, das rechtskonform, praktikabel und kostengünstig ist – notfalls in einem süddeutschen Alleingang.