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Kupierverzicht: Bauern packen es an

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Juli 2019 gilt der Aktionsplan Kupierverzicht. top agrar hat bei zwei Schweinehaltern nachgefragt, wie sie den Plan in die Praxis umsetzen.


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Schweinehalter müssen seit dem 1. Juli 2019 im Rahmen des Aktionsplans Kupierverzicht eine Tierhaltererklärung beim zuständigen Veterinäramt einreichen. Darin müssen Betriebe, die weiter bei allen Schweinen die Schwänze kupieren wollen (Ferkelerzeuger) oder das Kupieren aufgrund von Schwanzbeißproblemen im eigenen Betrieb veranlassen (Aufzüchter, Mäster), nachweisen, dass das Kupieren vorerst weiter nötig ist.


Ziel mehr Langschwänze


Ziel des Aktionsplans ist es, den Anteil von unkupierten Schweinen zu erhöhen. Außerdem soll er Rechtssicherheit für Landwirte und Behörden schaffen, unter welchen Bedingungen das Kupieren in Einzelbetrieben weiterhin zulässig ist. In zwei Jahren soll der Aktionsplan evaluiert werden. Schweinehalter haben derzeit zwei Möglichkeiten, den Aktionsplan Kupierverzicht umzusetzen:


  • Option 1: Der Landwirt legt dar, dass das Kupieren der Ferkelschwänze für die Gesundheit des Gesamtbestandes unerlässlich ist. Weiter kupieren darf der Tierhalter nur, wenn er eindeutig nachweist, dass mehr als 2% seiner Schweine Verletzungen an den Schwänzen oder Ohren haben. Dafür müssen Schweinehalter zweimal im Jahr eine Risikoanalyse erstellen und geeignete Optimierungsmaßnahmen festlegen. Sinken die Beißprobleme daraufhin unter 2%, muss der Landwirt in den Kupierverzicht einsteigen.
  • Option 2: Der Schweinehalter entscheidet sich sofort für den Einstieg in den Kupierverzicht mit einer Kontrollgruppe unkupierter Schweine. Die Anzahl der Tiere mit intaktem Ringelschwanz richtet sich dabei nach der Anzahl der Mastplätze in dem Betrieb, in dem die Schweine später gemästet werden. Dabei gilt: Zu jedem Zeitpunkt müssen mindestens 1% der Mastplätze mit unkupierten Tieren belegt und die Tiere gesondert gekennzeichnet sein, z.B. über ein farbiges Dornteil in der Ohrmarke.


Weitere Details zum Aktionsplan und worauf die Schweinehalter achten müssen, lesen Sie in der top agrar-Ausgabe 7/2019 auf den Seiten S24 bis S27. In dieser Ausgabe lesen Sie, wie zwei Schweinehalter den Aktionsplan in ihren Betrieben umsetzen.


caroline.juecker@topagrar.com


caroline.juecker@topagrar.com


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