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Leckage-Erkennung ist jetzt Pflicht

Lesezeit: 3 Minuten

Ab einem Lagervolumen von mehr als 25 m³ Jauche, Gülle oder Silosickersaft schreibt die AwSV ein Leckage-Erkennungssystem vor. Die Vorgabe gilt zum 1. August 2017. Ausgenommen hiervon sind nur Güllekeller unter landwirtschaftlichen Ställen, die nicht zur Flüssigmist-lagerung dienen und nur so tief sind, dass die Gülle problemlos abgelassen werden kann.


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Laut AwSV dürfen nur Bauteile bzw. Bausätze eingebaut werden, für die ein sogenannter bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Bei Behältern mit mehr als 25 m³ Silagesickersaft, Jauche-Gülle-Silage-Anlagen (JGS) mit über 500 m³ sowie Festmist- und Silage-lagerstätten mit mehr als 1000 m³ Fassungsvolumen muss der Einbau sogar durch einen staatlich anerkannten Fachbetrieb erfolgen. Und vor der Inbetriebnahme muss eine Abnahme grundsätzlich durch einen Sachverständigen erfolgen.


Dränage mit Kontrollrohr:

Die Leckage-Erkennung besteht aus einer Dichtungsschicht und einer Ringdränage um den Behälter mit Kontrollrohr. Als Dichtungsschicht wird i.d.R. eine geschweißte Kunststoffbahn verwendet. Zwischen Unterkante Behälter und Folie sollte zum Schutz eine 10 bis 20 cm dicke Dränschicht aus Kies, Splitt oder Kunststoff mit einer Körnung von mindestens 4/8 mm eingebaut werden.


Der Einbau muss mit äußerster Sorgfalt erfolgen, um Beschädigungen an der Folie zu vermeiden. Sicherer ist es, wenn eine Dränmatte bzw. ein Dränvlies verlegt werden. Damit beim Betonieren keine Zementschlämme in die Dränschicht fließt, muss eine zusätz-liche Baufolie von oben auf die Drän-schicht gelegt werden. Die Vliesvariante kostet ca. 16 bis 20 € pro m².


Bevor die Folie außen am Behälter befestigt wird, muss noch ein 100 mm-Dränrohr rund um den Behälter gelegt werden, das mit Kontrollschächten verbunden wird. Damit kein Regenwasser von oben an der Wand längs in die Kontrollfolie eindringt, muss diese äußerst sorgfältig an der Behälterwand abgedichtet werden.


Vorsicht ist auch beim Anfüllen des Behälters mit Erde geboten. Zum einen muss die Folie möglichst eng am Behälter anliegen, damit diese nicht aus der Halterungsschiene gerissen wird. Zum anderen darf die Folie nicht durch Steine oder andere spitze Gegenstände beschädigt werden. Zur Sicherheit sollte die Folie von außen mit einer Noppenfolie oder einem Vlies geschützt werden.


Ein Leckage-Erkennungssystem dient dem Schutz des Grundwassers. Bei Behältern in starker Hanglage zum Beispiel kann ein vollflächiges Leckage-Erkennungssystem aber die Standsicherheit des Behälters verringern. In diesem Fall muss zusammen mit dem zuständigen Bauamt nach einer alternativen Lösung gesucht werden. Im Ausnahmefall muss mit der Unteren Wasserbehörde geklärt werden, ob sich die Leckage-Erkennung beispielsweise nur auf den Wand-Boden-Übergangsbereich beziehen darf.

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