Das 1998 von den EU-Agrarministern beschlossene Verbot der vier antibiotischen Leistungsförderer Virginiamycin, Zink-Bacitracin, Spiramycin und Tylosinphosphat ist rechtmäßig. Das hat der Europäische Gerichtshof bestätigt und damit eine Nichtigkeitsklage der Pharmafirmen Pfizer und Alpharma zurückgewiesen. Die beiden Antibiotika-Hersteller hatten gegen das Verbot geklagt, da ihrer Meinung nach der Zusammenhang zwischen der Verwendung der Antibiotika als Futterzusatz und der Resistenzbildung beim Menschen nicht eindeutig belegt werden kann. Für die Luxemburger Richter rechtfertigt aber schon das Vorsorgeprinzip das Verbot der Antibiotika.
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