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Macht die Schotten dicht!

Lesezeit: 3 Minuten

Die Afrikanische Schweinepest hat einen großen Sprung Richtung Westen gemacht. Deutsche Schweinehalter sollten ihre Bestände deshalb jetzt durch Hygienemaßnahmen so gut wie möglich schützen.


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Schließen Sie die Türen ab!


In den meisten Fällen wird die ASP durch Menschen bzw. deren unvorsichtiges Verhalten verschleppt. Schließen Sie deshalb die Stalltüren und den Zugang zur Hygieneschleuse ab, damit betriebsfremde Personen nicht ohne Ihr Wissen den Stall betreten können. Beschränken Sie Stallbesuche auf ein Minimum. Wer Sie im Stall besuchen möchte, muss klingeln oder sollte Sie vorher anrufen. Außerdem muss der Besuch die Hygieneschleuse durchlaufen und unbedingt betriebseigene Schutzkleidung anlegen.


CCM-Silos einzäunen


Sichern Sie Ihr CCM-Silo vor Wildschweinen! Ein Zaun schützt das Futter vor Speichel und Kot der Schwarzkittel. Und auch alle anderen Futtermittel sollten Sie für Tiere unzugänglich lagern. Futtersilos und Verladerampe müssen von außen erreichbar sein, ohne den inneren „Weißbereich“ des Betriebs befahren zu müssen. Und auch das Gülle- und das Kadaverlager erreicht man im Idealfall über eine eigene Zufahrt.


Schadnager bekämpfen


Im Herbst zieht es Ratten und Mäuse auf der Suche nach einem warmen Unterschlupf und Nahrung in die Ställe. Führen Sie eine regelmäßige und konsequente Schadnagerbekämpfung durch, um die Krankheitsüberträger abzuwehren. Auch Hunde, Katzen und Vögel können indirekte Überträger sein. Sie haben deshalb im Stall absolut nichts zu suchen.


Jäger aufgepasst!


Für Schweinehalter, die selbst jagen, gilt: Betreten Sie niemals mit Jagdkleidung bzw. -ausrüstung den Stall! Auch der Jagdhund ist im Stall tabu. Die Jagdgarderobe sollten Sie auf keinen Fall in der Hygieneschleuse wechseln, geschweige denn, dort aufbewahren. Fahren Sie mit dem Auto, mit dem Sie im Revier oder zur Jagd waren, anschließend in die Waschanlage. Vergessen Sie nicht, auch die Fußmatten und den Kofferraum zu reinigen und zu desinfizieren!


Tierbestand korrekt melden


Denken Sie daran, Ihren Tierbestand korrekt und fristgerecht an die Tierseuchenkasse zu melden. Ansonsten werden Sie für Tiere, die von der Seuche betroffen sind oder vorsorglich gekeult werden müssen, nicht entschädigt. Hinzu kommen auch die Kosten für die Tötung und Tierkörperbeseitigung sowie für die Reinigung und Desinfektion. Und das kann teuer werden! Den Meldebogen über den Tierbestand kann man in der Regel schnell und bequem online ausfüllen.


ASP sicher ausschließen


Werden Sie misstrauisch, sobald im Bestand vermehrt Fieber und Todesfälle auftreten oder antibiotische Behandlungen nicht anschlagen. Nutzen Sie die Möglichkeit, eine Ausschlussuntersuchung auf ASP und KSP durchführen zu lassen. Diese Untersuchung bieten einige Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern kostenfrei an. Keine Sorge: Eine Ausschlussuntersuchung hat keine Folgen für Ihren Betrieb und bedeutet nicht, dass ein Verdacht auf ASP vorliegt.


Ertragsschaden versichert?


Seuchenbedingte Einbußen, wie zum Beispiel durch Vermarktungsverbote oder Betriebssperren, entschädigen die Tierseuchenkassen nicht. Um diese Schäden aufzufangen, bietet sich der Abschluss einer Ertragsschadenversicherung an. Sie kann für Landwirte empfehlenswert sein, deren Tierbestände in den vergangenen Jahren stark gewachsen sind. Aber auch Betriebe, die viel Fremdkapital investiert haben oder hohe Pachten zahlen müssen, können sich dadurch absichern. In jedem Fall gilt: Holen Sie sich vor Vertragsabschluss mindestens zwei Angebote ein und vergleichen Sie! Achten Sie darauf, dass alle Tierseuchen im Vertrag versichert sind.

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