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Mehr Erlasse zur Nottötung

Lesezeit: 1 Minuten

Nach Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben inzwischen auch Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einen Erlass zur Nottötung von nicht überlebensfähigen Ferkeln herausgegeben. Beide Ministerien stellten klar, dass es rechtswidrig ist, überzählige Ferkel notzutöten, die lebensfähig gewesen wären. Die Sauenhalter sollen künftig verstärkt auf die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert werden.


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Alle anderen Bundesländer diskutieren derzeit ebenfalls über Erlasse zur Nottötung. Bis Redak-tionsschluss (12.08.2014) waren jedoch noch keine öffentlich. Mit dem Thema „Nottötung“ werden sich voraussichtlich auch die Landesagrarminister auf ihrer nächsten Agrarministerkonferenz Anfang September in Potsdam beschäftigen.

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