Die Initiative Tierwohl (ITW) muss nach Auffassung des Bundeskartellamtes auf mehr Wettbewerb ausgerichtet werden. Den bislang einheitlichen Aufschlag für die Tierwohlleistungen der Erzeuger sehen die Kartellwächter eher kritisch.
Aufgrund des Pioniercharakters sei die Vereinbarung der Unternehmen über einheitliche Tierwohlaufpreise für eine Übergangszeit toleriert worden, betonte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt. Er forderte im Hinblick auf die nächste Projektphase 2024 mehr wettbewerbliche Elemente in der Ausgestaltung des ITW-Finanzierungsmodells. Das könne z.B. eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten, statt eines einheitlichen Aufschlages sein.
Robert Römer, Geschäftsführer der ITW, erklärte gegenüber top agrar, dass sich die ITW in konstruktivem Austausch mit dem Bundeskartellamt befinde. „Wir haben immer betont, dass die Umsetzung der ITW-Kriterien bei den Tierhaltern Kosten verursacht und die Einnahmen reduziert. Dafür brauchen sie einen Ausgleich. Zum Ende der derzeitigen Programmphase werden wir prüfen, ob wir in der nächsten Phase auf fest vereinbarte und separat ausgewiesene Preisaufschläge verzichten können“, sagte Römer.
Sollte eine unverbindliche Vergütungsempfehlung den Landwirten keine ausreichende Planungssicherheit geben, müsse laut Römer jedoch die Möglichkeit bestehen, an einem festen Preisaufschlag festzuhalten.
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Die Initiative Tierwohl (ITW) muss nach Auffassung des Bundeskartellamtes auf mehr Wettbewerb ausgerichtet werden. Den bislang einheitlichen Aufschlag für die Tierwohlleistungen der Erzeuger sehen die Kartellwächter eher kritisch.
Aufgrund des Pioniercharakters sei die Vereinbarung der Unternehmen über einheitliche Tierwohlaufpreise für eine Übergangszeit toleriert worden, betonte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt. Er forderte im Hinblick auf die nächste Projektphase 2024 mehr wettbewerbliche Elemente in der Ausgestaltung des ITW-Finanzierungsmodells. Das könne z.B. eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten, statt eines einheitlichen Aufschlages sein.
Robert Römer, Geschäftsführer der ITW, erklärte gegenüber top agrar, dass sich die ITW in konstruktivem Austausch mit dem Bundeskartellamt befinde. „Wir haben immer betont, dass die Umsetzung der ITW-Kriterien bei den Tierhaltern Kosten verursacht und die Einnahmen reduziert. Dafür brauchen sie einen Ausgleich. Zum Ende der derzeitigen Programmphase werden wir prüfen, ob wir in der nächsten Phase auf fest vereinbarte und separat ausgewiesene Preisaufschläge verzichten können“, sagte Römer.
Sollte eine unverbindliche Vergütungsempfehlung den Landwirten keine ausreichende Planungssicherheit geben, müsse laut Römer jedoch die Möglichkeit bestehen, an einem festen Preisaufschlag festzuhalten.