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Mit der Stallbilanz Fläche sparen

Lesezeit: 4 Minuten

Mäster mit einer Futterverwertung von unter 1:2,79 im Stall können Fläche sparen, wenn sie den Nährstoffanfall mithilfe der Stallbilanz berechnen. Wie das geht, erklärt Fütterungsberater Josef Bunge, Landwirtschaftskammer NRW.


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Viele Schweinemäster suchen händeringend Ackerflächen zur Verwertung der anfallenden Gülle. Da der Konkurrenzkampf untereinander jedoch groß ist, sind Flächen zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen nur sehr schwer zu kaufen oder zu pachten. Oft muss die Gülle dann überbetrieblich abgegeben werden, was gerade in Veredelungsregionen sehr teuer ist.


Die Schweinemäster in Nordrhein-Westfalen haben seit 2012 die Möglichkeit, ihre Nährstoffausscheidungen betriebsindividuell berechnen zu lassen. Das spart Ackerfläche, da der Nährstoffanfall sinkt. Die sogenannte „Einzelbetriebliche Stallbilanzierung“ muss von autorisierten Fütterungsfachleuten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.


Sinnvoll ist die betriebsbezogene Bilanzierung immer dann, wenn individuelle Produktionsverfahren oder besondere Fütterungsstrategien zum Einsatz kommen bzw. die biologischen Leistungen so gut sind, dass dadurch die im DLG-Band 199 „Bilanzierung der Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere“ (2. Auflage 2014) hinterlegten Nährstoffausscheidungen unterschritten werden. Bei einer stark N-/P-reduzierten Futterstrategie z.B. gibt der DLG-Band Ausscheidungen in Höhe von 10,6 kg N und 3,9 kg P2O5 pro Mastplatz vor. Bei der Futterverwertung rechnet man mit 1:2,79.


Berechnung der Stallbilanz:

Wie das Ganze in der Praxis funktioniert, ist in Übersicht1 dargestellt. Im Rahmen der betrieblichen Nährstoffbilanzierung (Stallbilanz) wird anhand der in einem Wirtschaftsjahr verbrauchten Futterkomponenten und -mengen zunächst ermittelt, wie viele Nährstoffe die Schweine verzehrt haben. Berücksichtigt wird die Nährstoffzufuhr durch die eigene Ernte, das Zukaufgetreide sowie durch Ergänzer, Mineralfutter usw.


Hiervon werden dann die mit den Schlachtkörpern aus dem Betrieb „abgefahrenen“ Nährstoffmengen abgezogen. Pro kg Zuwachs können 25,6 g N und 5,1 g P sowie 2 g K angesetzt werden. Ebenfalls abgezogen werden dürfen die mit den toten Schweinen „abtransportierten“ Nährstoffe. Aus der Differenz errechnet sich dann der „Betriebsindivi-duelle Nährstoffausscheidungswert“.


Der Betriebsleiter muss für die Berechnung die exakten Futtermengen sowie die genauen Rohprotein- und Phosphorgehalte aller im Betrieb verfütterten Komponenten vorlegen. Das gilt nicht nur für die selbst erzeugten und zugekauften Getreide- und CCM-Komponenten, sondern auch für die Ergänzungsfuttermittel wie z.B. Soja, Ergänzer, Mineralfutter und für die Alleinfutter (Fertigfutter). Die entsprechenden Daten kann der Unternehmer aus der Buchführung und den Lieferscheinen der Futtermittellieferanten entnehmen. Die Endbestände müssen am Ende des Wirtschaftsjahres aufgelistet und verrechnet werden.


Parallel dazu müssen die genauen Tierbestände ermittelt werden. Anhand der Bestandszahlen kann exakt berechnet werden, wie viel N, P und K den Betrieb über die Schlachtkörper bzw. die verendeten Schweine verlassen haben. Zur genauen Ermittlung der Bestandszahlen müssen die Anfangs- und Endbestände genau dokumentiert werden. Ebenso wird bei den Zu- und Verkäufen und den Verlusten verfahren.


Vom „Betriebsindividuellen Nährstoffausscheidungswert“ werden im nächsten Arbeitsschritt noch die gasförmigen N-Verluste abgezogen werden. Derzeit sind 30% Abzug erlaubt. Daraus wird dann der Gesamt-Nährstoffvergleich des Betriebes erstellt.


Weniger P-Ausscheidungen:

In Übersicht2 ist dargestellt, wie sich die betriebsindividuelle Stallbilanz gegenüber der N-/P- bzw. stark N-/P-reduzierten Fütterungsstrategie auswirkt. Hier sind die durchschnittlichen betriebsindividuellen Ausscheidungen von 30 westfälischen Schweinemastbetrieben aus dem Wirtschaftsjahr 2014/2015 aufgeführt.


Während die N-Ausscheidungen bei stark N-/P-reduzierter Futterstrategie laut den DLG-Werten durchschnittlich bei 10,6 kg pro Mastplatz und Jahr liegen, sinken die Werte in den westfälischen Mastbetrieben auf bis zu 8 kg! Noch deutlicher ist der Unterschied beim Phosphat. Die besten Mäster können ihre P2O5-Ausscheidungen durch die Stallbilanz auf 2,6 kg pro Mastplatz und Jahr drücken. Im DLG-Band sind 3,9 kg P2O5 angesetzt.


Die Zahlen belegen, dass sich die Nährstoffausscheidungen in Einzelbetrieben durch die Absenkung der Rohprotein- und Phosphorgehalte im Futter in Verbindung mit einer top-Futterverwertung deutlich reduzieren lassen.


Das wiederum wirkt sich positiv auf den Flächenbedarf der Schweinemäster aus. Bei rund 1000 Schweinemastplätzen werden bei stark N-/P-reduzierter Fütterung und unter Berücksichtigung von 30% gasförmigen Verlusten auf Basis Stickstoff 44 ha zur Verwertung der tierischen Nährstoffe benötigt. Sinken die N-Ausscheidungen auf 8 kg pro Mastplatz und Jahr, sind nach derzeit gültiger Düngeverordnung nur noch 33 ha Ackerfläche notwendig. Setzt man ein Pachtpreisniveau von 800 € je ha an, bringt die betriebsindividuelle Stallbilanzierung eine Pachtpreisersparnis von fast 9000 €! -ar-

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