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Mit Lieferverträgen erfolgreich

Lesezeit: 6 Minuten

Bevor Schweinehalter eine Umstellung auf Biohaltung in Erwägung ziehen, muss die Vermarktung gesichert sein. Wir erklären, worauf es in den Lieferverträgen für Ferkel und Mastschweine ankommt.


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Christian Wucherpfennig, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen


Christian Wucherpfennig, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen


Christian Wucherpfennig, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen


Die Umstellung auf ökologischen Landbau ist für Landwirte mit hohen Investitionen und Risiken verbunden. Eine gesicherte Abnahme und transparente Preisfindung von Bioferkeln bzw. Biomastschweinen ist deshalb enorm wichtig. Verarbeiter und Händler sichern sich so zudem die langfristige Warenverfügbarkeit. Mehrjährige Lieferverträge sind in der Vermarktung von Bioschweinen weit verbreitet. Sie bieten allen Beteiligten in der Wertschöpfungskette Planungssicherheit. Neben den Biomästern sind auch die Bioferkelerzeuger als Teil der Wertschöpfungskette einbezogen.


Der Aufbau von Lieferverträgen variiert jedoch stark. Für den einzelnen Landwirt ist es deshalb nicht immer einfach, die Vor- und Nachteile zu durchschauen. Nachfolgend soll daher ein Überblick über wichtige vertragliche Regelungen gegeben werden.


Preisbasis klären


Um langfristig planen zu können, muss zunächst geregelt sein, wie viele Tiere der Ferkelerzeuger bzw. der Mäster jährlich liefern soll. Beide sollten vorab klären, welche Partiegrößen gewünscht und realisierbar sind. Einige Vermarkter wünschen sich, dass der Landwirt alle erzeugten Tiere nur zu ihnen liefert. Diese Andienungspflicht erlaubt es dem Tierhalter nicht, auch andere Unternehmen zu beliefern. Das schränkt seine unternehmerische Freiheit ein. Umgekehrt muss aber auch sichergestellt sein, dass der Landwirt nicht Kunden seines Abnehmers, z.B. einzelne Metzger, beliefert und damit ungewollt zum Mitbewerber seines Partners wird.


In der Praxis werden Bioschweine nach unterschiedlichen Modellen abgerechnet, weil es keine amtliche Notierung gibt. Ausgangspunkt ist der Preis, den der Mäster erzielen kann. Bei der Festlegung des Erzeugerpreises für den Mäster gibt es die folgenden Modelle:


  • Eine Möglichkeit ist die Vereinbarung eines Festpreises. Der Nachteil ist aber, dass beide Seiten nicht auf Erlös- und Kostenschwankungen reagieren können. Das gefährdet gerade bei langen Laufzeiten die Wirtschaftlichkeit.
  • Ausgehend von einem bestimmten Preis für eine vorab definierte Qualität kann eine Preisanpassung erfolgen, wenn sich die Kostensituation nachhaltig verändern. Damit die Vertragspartner nicht ständig Preisdiskussionen führen müssen, werden Kostenänderungen bis zu einer gewissen Grenze jedoch toleriert.
  • Auch wenn sich die Erlössituation ändert, kann es zu Preisänderungen kommen. Als Bezugsbasis wählen viele Unternehmen die Notierungen der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI). Die AMI ermittelt monatlich die Preise für klassifizierte und pauschal abgerechnete Bioschweine, differenziert aber nicht zwischen EU-Bio- und Verbandstieren.


Sofern nicht pauschal abgerechnet wird, zahlt der Abnehmer nach Handelsklassen. Das in der konventionellen Schweinehaltung übliche System mit Indexpunkten findet bislang keine Anwendung.


Unterschiede bei den Preismasken bestehen beim Basispreis, der sich auf einen bestimmten Muskelfleischanteil bezieht. Einzelne Vermarkter setzen auf magere Biomastschweine und honorieren demzufolge hohe Muskelfleischanteile.


Auch die Schärfe der Maske spielt eine wichtige Rolle. Ein weiter Gewichtskorridor erleichtert die Produktion, denn Bioschweine wachsen weniger einheitlich. Einzelne Abnehmer fassen den Gewichtsbereich jedoch bewusst enger, weil sie z.B. SB-Ware produzieren und die Teilstücke in die entsprechenden Verpackungen passen müssen. Grundsätzlich muss festgehalten sein, wie verfahren wird, wenn das Schlachtgewicht der Tiere aus dem Ruder läuft, weil der Absatz trotz pünktlicher Anmeldung stockt.


Bevor ein Liefervertrag abgeschlossen wird, muss sich der Landwirt in puncto Genetik und Fütterung deshalb konsequent auf die jeweilige Maske einstellen. Auch die Höhe der Vorkosten muss geregelt sein. Diese variieren je nach Abnehmer zwischen 0 und mehr als 8 € je Mastschwein.


Preisänderung weitergeben


Für Bioferkel gibt es bislang keine aussagekräftigen Preisnotierungen. In Verträgen wird der Preis deshalb meistens vom Erzeugerpreis für Biomastschweine abgeleitet. Preiserhöhungen und Preissenkungen werden somit an die Ferkelerzeuger weitergegeben. Deshalb sollten sich Ferkelerzeuger immer auch für den Absatz der Biomastschweine interessieren. Zur Preisfestlegung gibt es zwei Verfahren:


  • Es werden bestimmte Leistungsdaten (z.B. Tageszunahmen, AKh pro Sau inkl. Ferkel) unterstellt. Das Ziel ist es, dass Mäster und Sauenhalter die gleiche Wertschöpfung bzw. Stundenentlohnung erhalten. Die Empfehlung wird regelmäßig angepasst, z.B. auch an veränderte Futterkosten.21


  • Einige Landwirte und Vermarkter arbeiten mit einem festen Faktor, der sich aus Kalkulationen von Ferkelerzeugung und Mast ableitet. Um den Ferkelpreis zu berechnen, wird der Mastschweinepreis mit diesem Faktor multipliziert (siehe Reportage, Seite S30). Preisänderungen bei den Mastschweinen werden somit beim Ferkelerzeuger direkt wirksam. Je größer der Faktor, desto stärker machen sich Preiserhöhungen, aber auch Preissenkungen bemerkbar.22


Schwierig wird es, wenn der Ferkelerzeuger mehrere Mäster beliefert, die wiederum Abnehmer mit unterschiedlichen Mastschweinepreisen haben. Dann müsste der Sauenhalter unterschiedliche Preise für seine Ferkel ansetzen, obwohl es sich um das gleiche Produkt handelt. Deshalb ist es für Ferkelerzeuger empfehlenswert, sich Partner zu suchen, die ähnliche Preise für ihre Mastschweine erzielen. Auch die gleichzeitige Belieferung von EU-Bio-Mästern und Verbandsbetrieben, die höhere Preise erzielen, kann zu Problemen führen.


Qualitätsvorgaben sollten in Verträgen zudem definiert sein. Bei Bioferkeln muss geregelt sein, welche Impfungen die Tiere erhalten und ob die Kastration mit Betäubung im Preis enthalten ist. Auch Gewichtszuschläge und Transportkosten müssen im Vertrag Niederschlag finden. Einzelne Unternehmen profilieren sich zudem durch besondere Qualitätsstandards wie Regionalität. Das kann neben dem verwendeten Futter auch die Herkunft der Bioferkel betreffen. Die Mehrleistungen und -kosten sollten Landwirte vorab sorgfältig abwägen.


Vertragslaufzeit festlegen


Die meisten Verträge werden mit einer Laufzeit von fünf Jahren angeboten, einige Unternehmen arbeiten auch mit zehnjährigen Verträgen. Wichtig ist die Kündigungsfrist. Sie soll beide Seiten schützen, damit die Kündigung nicht die laufende Erzeugung betrifft. Denn bei einer Kündigungsfrist von z.B. drei Monaten wären Teile eines Mastdurchgangs oder die ungeborenen Ferkel der tragenden Sauen nicht mehr abgedeckt. Eine einjährige Kündigungsfrist zum Ende eines bestimmten Zeitpunktes kann wiederum ungewollt zu fast zwei Jahren werden, wenn die Entscheidung zur Vertragskündigung zu spät erfolgt.


Vor Unterzeichnung sollten sich Landwirte den Vertrag genau durchlesen und prüfen, zu welchen Konditionen sie produzieren wollen. Oftmals gehen die Vermarkter auf Anregungen der Landwirte ein und passen Verträge entsprechend an. Einige Tierhalter sind zudem mittlerweile dazu übergegangen, eigene Lieferverträge zu gestalten.


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caroline.juecker@topagrar.com

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